Registrierkassen-Jahresbeleg 2024: Fristen und Prüfmethoden
Der Registrierkassen-Jahresbeleg für 2024 muss bis zum 15. Februar 2025 erstellt und geprüft werden. Vermeiden Sie Finanzordnungswidrigkeiten.
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Die EZB senkt den Basiszinssatz auf 2,53%. Neue Zinssätze für Stundungen und Aussetzungen ab Januar 2025 beeinflussen finanzielle Entscheidungen.
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Pflegeheimkosten absetzen: Als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt möglich, jedoch unter Berücksichtigung von Pflegegeld und Haushaltsersparnis.
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