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AbgÄG 2024: Neue Regeln zur Gruppenbesteuerung

Das AbgÄG 2024 bringt Änderungen zur Gruppenbesteuerung: Verrechnungsverbot von Vorgruppenverlusten und freiwillige Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder.

Das AbgÄG 2024 bringt Änderungen zur Gruppenbesteuerung: Verrechnungsverbot von Vorgruppenverlusten und freiwillige Verlustzurechnung ausländischer Gruppenmitglieder.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) sind bedeutende Änderungen in der Gruppenbesteuerung eingeführt worden, die Unternehmen vor neue Herausforderungen und Entscheidungen stellen.

Änderungen bei der Gruppenbesteuerung

Verrechnungsverbot für Vorgruppenverluste

Eine wesentliche Änderung betrifft das Verrechnungsverbot für vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers, die aus Zeiten vor der Gruppenbildung stammen. Diese Verluste umfassen Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste auf Beteiligungen. Die neue Regelung untersagt ihre Verrechnung, wenn sie aus früheren Gruppenmitgliedschaften herrühren. Dies soll eine doppelte Verlustverwertung verhindern, insbesondere im Kontext von Gruppenerweiterungen.

Verlustzurechnung für ausländische Gruppenmitglieder

Ab dem Jahr 2024 können Verluste ausländischer Gruppenmitglieder freiwillig nicht mehr zugerechnet werden. Vor der Änderung bestand eine Pflicht zur Berücksichtigung dieser Verluste. Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, das Gruppenergebnis gezielt zu beeinflussen, was sich auf die Mindestbesteuerung auswirken kann.

Gruppenantrag über FinanzOnline

Ein weiterer wichtiger Aspekt des AbgÄG 2024 ist die Möglichkeit, Gruppenanträge elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Amtliche Vordrucke müssen mit einer elektronischen Signatur versehen und hochgeladen werden. Obwohl die vollständige technische Umsetzung für das Jahr 2025 geplant ist, besteht bereits jetzt die Möglichkeit, Dokumente temporär als "sonstige Anbringen" hochzuladen.

Wichtige Punkte

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen treten für Anträge in Kraft, die nach dem 3. Mai 2024 gestellt werden. Unternehmen verfügen nun über die Freiheit, jährlich neu zu entscheiden, ob Verluste ausländischer Gruppenmitglieder einbezogen werden sollen. Die technische Bearbeitung der Gruppenanträge in FinanzOnline bedarf jedoch weiterer Entwicklungen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen.

Fazit

Die Änderungen durch das AbgÄG 2024 erfordern von Unternehmen sorgfältige Überlegungen und strategische Entscheidungen hinsichtlich der Verlustzurechnung und Gruppenbesteuerung. Die Möglichkeit der elektronischen Antragsstellung über FinanzOnline bietet zwar Erleichterungen, erfordert jedoch Anpassungen an die neuen technischen Gegebenheiten. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut machen, um die neuen Rahmenbedingungen optimal nutzen zu können.