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Steueränderungen 2025: Neue Regeln für Photovoltaik & E-Fahrzeuge

Ab 2025 entfallen der USt-Nullsatz für Photovoltaikanlagen und Elektrofahrzeuge unterliegen der Versicherungssteuer. Bleiben Sie informiert über steuerliche Änderungen.

Ab 2025 entfallen der USt-Nullsatz für Photovoltaikanlagen und Elektrofahrzeuge unterliegen der Versicherungssteuer. Bleiben Sie informiert über steuerliche Änderungen.

Im Jahr 2025 stehen bedeutende steuerliche Änderungen bevor, die insbesondere die Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen, die Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge, den Einkommensteuer-Spitzensteuersatz, den Energiekrisenbeitrag und die Änderungen der Wettgebühr betreffen.

Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen

Ab 2025 entfällt der bisher geltende Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen. Eine Bestandsvertragsregelung ermöglicht Verträgen, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, den Nullsteuersatz bis zum 1. Januar 2026 zu behalten. Danach unterliegen die Lieferung, der Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen wieder dem regulären Umsatzsteuersatz.

Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge

Ab dem 1. April 2025 werden Elektrofahrzeuge der motorbezogenen Versicherungssteuer unterzogen. Diese Steuer basiert auf der Motorleistung und dem Eigengewicht des Fahrzeugs. Ausgenommen hiervon bleiben Mopeds mit einer Motorleistung bis 4 kW. Zudem wird eine höhere Besteuerung von Plug-in-Hybriden durch Anpassung des Steuersatzes vorgenommen.

Einkommensteuer-Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer bleibt für Einkommen über 1 Million Euro bis einschließlich 2029 bei 55 % bestehen. Diese Maßnahme soll eine stabile steuerliche Einnahmequelle für den Staat sicherstellen.

Energiekrisenbeitrag

Der Energiekrisenbeitrag für Strom wird bis zum 1. April 2030 verlängert und der Beitragssatz steigt auf 95 %. Gleichzeitig sinkt die Erlösobergrenze auf 90 Euro/MWh und für neue Anlagen auf 100 Euro/MWh. Zudem wird der Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger bis einschließlich 2029 verlängert.

Änderung der Wettgebühr

Mit Wirkung vom 1. April 2025 wird die Wettgebühr auf 5 % des Wetteinsatzes erhöht, ausgehend von einer bisherigen Grenze von 2 %. Diese Anpassung zielt darauf ab, eine steuerliche Angleichung innerhalb des Glücksspielsektors in Österreich zu erreichen.

Diese steuerlichen Änderungen können erhebliche Auswirkungen auf die Verpflichtungen der Steuerpflichtigen haben. Bei weiteren Fragen oder einem zusätzlichen Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.