Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025)
Einführung und Ziele
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt umfassende steuerliche Änderungen mit sich, wobei ein besonderer Fokus auf der Einkommensteuer liegt. Diese Neuerungen sollen steuerliche Erleichterungen bieten und Anreize für wirtschaftliches Wachstum schaffen.
Wesentliche Maßnahmen
Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler
Eine wesentliche Änderung betrifft die Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler. Die Umsatzgrenze wird von bisher 220.000 Euro auf 320.000 Euro im Jahr 2025 angehoben. Zudem steigt die Betriebsausgabenpauschale von 12 % auf 13,5 % der Umsätze. Ab 2026 ist zudem eine weitere Anhebung der Umsatzgrenze auf 420.000 Euro und der Pauschale auf 15 % geplant.
Umwidmungszuschlag bei Immobilienverkäufen
Wertsteigerungen von Grundstücken durch Umwidmungen werden mit einem 30 % Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn steuerlich erfasst. Einkünfte werden gedeckelt, wenn der Gewinn zuzüglich Zuschlag den Veräußerungserlös übersteigt. Diese Regelung gilt für Umwidmungen, die nach dem 31. Dezember 2024 erfolgen.
Pendlereuro und SV-Rückerstattung
Der Pendlereuro wird ab 2026 von 2 Euro auf 6 Euro angehoben. Zudem erfolgt eine Erhöhung der SV-Rückerstattung für Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale von 608 Euro auf 737 Euro.
Inflationsanpassung und Familienleistungen
Im Bereich der Inflationsanpassung wird die Kalte Progression lediglich in Höhe von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate ab 2026 ausgeglichen. Bei den Familienleistungen wird die Valorisierung in den Jahren 2026 und 2027 ausgesetzt, und es ist keine Erhöhung des Kinderabsetzbetrags geplant.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, im Jahr 2025 eine Prämie von bis zu 1.000 Euro steuerfrei zusätzlich auszuzahlen. Zusammen mit einer Gewinnbeteiligung ist ein Gesamtbetrag von bis zu 3.000 Euro möglich. Konkrete Regelungen für 2026 stehen jedoch noch aus.
Weitere Maßnahmen
Das Gesetz sieht zudem die Erweiterung von Steuertatbeständen bei Gesellschafterwechsel und Anteilsvereinigung vor. Die Grunderwerbsteuer wird für Immobiliengesellschaften ab dem 01. Juli 2025 verschärft. Zudem wird der Steuersatz für Privatstiftungen ab dem 01. Januar 2026 von 2,5 % auf 3,5 % erhöht. Des Weiteren werden Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel von der Umsatzsteuer befreit. Anpassungen betreffen auch die Vorsteuerpauschalierung und die Glücksspielabgabe. Zuletzt sind Anpassungen und Verlängerungen für Energiekrisenbeiträge geplant.
Schlussfolgerung
Das Budgetbegleitgesetz 2025 führt zu zahlreichen steuerlichen Anpassungen und Erhöhungen, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Diese Änderungen erfordern nach ihrem Inkrafttreten eine sorgfältige steuerliche Planung, um die neuen Möglichkeiten und Pflichten optimal nutzen zu können.