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Hälftesteuersatz: Pensionsabfindung und Betriebsaufgabe

Der VwGH entschied, dass der Hälftesteuersatz für Pensionsabfindungen gilt, wenn die Forderung bei Betriebsaufgabe besteht. Wichtig für GmbH-Geschäftsführer.

Der VwGH entschied, dass der Hälftesteuersatz für Pensionsabfindungen gilt, wenn die Forderung bei Betriebsaufgabe besteht. Wichtig für GmbH-Geschäftsführer.

Die Rechtsprechung zum Hälftesteuersatz bei Pensionsabfindungen bietet für selbständige Geschäftsführer, die ihre Tätigkeit beenden, eine interessante steuerliche Begünstigung. Die Bewertung der Kapitalforderung aus der Abfindung der Betriebspension im Rahmen der Betriebsaufgabe wirft dabei jedoch relevante Fragestellungen auf.

Sachverhalt

Im konkreten Fall handelte es sich um einen selbständigen GmbH-Geschäftsführer, der Einkünfte gemäß § 22 Abs 2 Z 2 EStG 1988 erzielte und seine Tätigkeit einstellte. Diese Einstellung bedeutete die Betriebsaufgabe seines Geschäftsführungsbetriebs. Aufgrund der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Ermittlung seiner Einkünfte war er verpflichtet, einen Übergangsgewinn zu ermitteln und eine Aufgabebilanz zu erstellen.

Kernfrage

Die zentrale Streitfrage war, ob die Kapitalforderung, die sich aus der Abfindung der Betriebspension ergibt, in der Aufgabebilanz aufgeführt werden muss, und ob auf diese eine steuerliche Begünstigung in Form des Hälftesteuersatzes angewendet werden kann.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH)

Der Verwaltungsgerichtshof entschied zu Gunsten der Anwendung des Hälftesteuersatzes für die Kapitalabfindung, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Forderung aus der Kapitalabfindung der Betriebspension spätestens zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe entstanden war. Diese zeitliche Bedingung spielt also eine entscheidende Rolle für die steuerliche Behandlung.

Bedeutung und Beratung

Diese Regelung hat bedeutende Auswirkungen für Geschäftsführer, die eine Kapitalabfindung für ihre Betriebspension erhalten und gleichzeitig ihre Betriebstätigkeit aufgeben. Für eine optimale steuerliche Planung und Abwicklung dieser Art von Betriebsaufgabe ist es ratsam, den Zeitpunkt der Entstehung der Kapitalforderung genau zu beachten. Eine frühzeitige Beratung kann dabei helfen, die steuerlichen Vorteile bestmöglich zu nutzen und Unsicherheiten im Rahmen der Betriebsaufgabe zu vermeiden.