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IBAN-Namensabgleich 2025: Sicherere SEPA-Überweisungen

Ab 9. Oktober 2025 führt der IBAN-Namensabgleich bei Überweisungen mehr Sicherheit ein. Erfahren Sie alles über die neuen Stufen und Empfehlungen.

Ab 9. Oktober 2025 führt der IBAN-Namensabgleich bei Überweisungen mehr Sicherheit ein. Erfahren Sie alles über die neuen Stufen und Empfehlungen.

Die Einführung des IBAN-Namensabgleichs stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Sicherung von SEPA-Überweisungen dar. Ab dem 9. Oktober 2025 werden Banken innerhalb der EU den IBAN des Empfängers automatisch mit dem Namen abgleichen, um Fehlüberweisungen zu minimieren und die Sicherheit zu erhöhen.

Drei Stufen des Abgleichs

Bei der Ausführung einer Überweisung werden künftig drei Ergebnisse angezeigt:

  • **Rot („No Match“) **: Sollte keine Übereinstimmung zwischen dem Namen und dem IBAN bestehen, wird dringend empfohlen, die angegebenen Daten zu überprüfen, da der Kunde im Falle einer Fehlüberweisung haftbar ist.
  • **Gelb („Close Match“) **: Eine nahe Übereinstimmung bedeutet, dass der korrekte Name überprüft und bei Bedarf übernommen werden kann.
  • **Grün („Match“) **: Eine vollständige Übereinstimmung signalisisiert, dass die Überweisung ohne Bedenken durchgeführt werden kann.

Empfehlungen für Unternehmer

Unternehmer sind angehalten, ihre Kontobezeichnung exakt und wortgleich auf Rechnungen anzugeben, um einen reibungslosen Abgleich zu gewährleisten. Die Nutzung eines QR-Codes, der alle notwendigen und korrekten Kontodaten enthält, kann ebenfalls hilfreich sein. Für Firmen, deren Handelsname vom offiziellen Firmennamen abweicht, besteht die Möglichkeit, bei ihrer Bank einen abweichenden „Alias“-Namen zu hinterlegen. Ein wichtiger Hinweis: Am 9. Oktober 2025 sollte auf Überweisungen verzichtet werden, da an diesem Tag Wartungsarbeiten angekündigt sind.

Einführung der Echtzeitüberweisungen

Gleichzeitig mit dem IBAN-Namensabgleich müssen Banken ab dem 9. Oktober 2025 Echtzeitüberweisungen im Euro-Raum ohne zusätzliche Kosten anbieten. Diese bieten Vorteile wie sofortige Zahlungen, besonders bei engen Zahlungsfristen oder Privatverkäufen. Dennoch rät der Verbraucherschutz zur Vorsicht und empfiehlt, Echtzeitüberweisungen nicht standardmäßig zu nutzen. Da der Betrag direkt abgebucht wird, besteht kein Spielraum für Korrekturen nach der Überweisung.

Durch diese beiden wichtigen Neuerungen im Bankverkehr wird ein erheblicher Schritt in Richtung Sicherheit und Effizienz unternommen. Unternehmer und Privatpersonen sollten sich auf diese Veränderungen vorbereiten, um die neuen Funktionen optimal zu nutzen und potenzielle Risiken zu vermeiden.