Mit Blick auf das Jahr 2026 wurden einige wichtige Änderungen bei den Sozialversicherungswerten festgelegt, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen betreffen. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die neuen Werte und bietet Empfehlungen für Unternehmen und Versicherte, sich auf diese anzupassen.
Sozialversicherungswerte 2026
Aufwertungszahl
Für das Jahr 2026 wurde die Aufwertungszahl auf 1,073 festgelegt. Diese Zahl ist entscheidend für die Berechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage sowie der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.
Höchstbeitragsgrundlage
Die Höchstbeitragsgrundlagen haben sich für das Jahr 2026 wie folgt geändert:
- Täglich für laufende Bezüge: Eine Erhöhung von €215,00 in 2025 auf €231,00 in 2026.
- Monatlich für laufende Bezüge: Eine Erhöhung von €6.450,00 auf €6.930,00.
- Jährlich für Sonderzahlungen: Eine Erhöhung von €12.900,00 auf €13.860,00.
- Monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen): Eine Erhöhung von €7.525,00 auf €8.085,00.
Geringfügigkeitsgrenze und Dienstgeberabgabe
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert bei €551,10 monatlich. Ebenso bleibt der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe bei €826,65 monatlich.
Beitragsgrundlage für Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge gelten 2026 folgende monatliche Beitragsgrundlagen:
- Bis €2.225: 0 % Versichertenanteil.
- Von €2.225 bis €2.427: 1 % Versichertenanteil.
- Von €2.427 bis €2.630: 2 % Versichertenanteil.
- Über €2.630: 2,95 % Versichertenanteil.
Empfehlungen
Da die neuen Sozialversicherungswerte von der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt abhängen, sollten Unternehmen und Versicherte diese Änderungen stets im Blick behalten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge ist empfehlenswert, um finanzielle Planungen entsprechend zu adjustieren. Bei Fragen zu konkreten Auswirkungen und Anpassungsstrategien wird eine frühzeitige Beratung zur optimalen Vorbereitung empfohlen.

