Ab dem 1. Januar 2026 treten Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Überstundenzuschlägen und Feiertagsentgelt in Kraft. Diese Anpassungen wurden vorgenommen, um mehr Klarheit und Vereinheitlichung bei der Abrechnung von Überstunden und Feiertagsarbeit zu schaffen und gleichzeitig bestimmte Berufe attraktiver zu gestalten.
Steuerfreie Überstundenzuschläge
Mit den neuen Regelungen können ab 2026 bis zu 15 Überstundenzuschläge steuerfrei ausgezahlt werden, solange der Gesamtbetrag 170 Euro pro Monat nicht überschreitet. In den Jahren 2024 und 2025 war eine temporäre Erhöhung auf 200 Euro für maximal 18 Überstunden gestattet. Diese Ausnahmeregelung läuft jedoch Ende 2025 aus. Ab 2027 wird, sofern nicht weiter geändert, die frühere Regelung wieder gelten, bei der 120 Euro pro Monat für maximal 10 Überstunden steuerfrei blieben.
Feiertagsarbeitsentgelt
Die neuen Bestimmungen ab 2026 erlauben es, bis zu 400 Euro an Feiertagsarbeitsentgelt monatlich steuerfrei abzurechnen. Dies stellt eine wesentliche gesetzliche Klarstellung dar, da das Feiertagsarbeitsentgelt in der Vergangenheit unterschiedlich behandelt wurde. Die 400-Euro-Grenze umfasst auch Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Auswirkungen und Vorteile
Diese Änderungen führen zu einem erhöhten Nettoentgelt bei Mehrarbeit, was insbesondere dazu beitragen soll, Berufe in der Gastronomie und Pflege attraktiver zu gestalten. Die neuen Regelungen bieten zudem eine klarere Abrechnung und führen zu einheitlichen Standards für die Vergütung von Überstunden und Feiertagsarbeit. Dies stellt nicht nur eine Erleichterung für Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung dar, sondern auch eine willkommene Entlastung für Arbeitnehmer.

