Für Gewerbetreibende und Selbstständige in Schwaz und Umgebung wird die Basispauschalierung ab 2026 deutlich attraktiver. Umsatzgrenze und Pauschalsatz wurden spürbar angehoben. Das bedeutet: mehr Betriebsausgaben ohne aufwendigen Belegnachweis – und weniger Bürokratie.
Was ist die Basispauschalierung?
Die Basispauschalierung erlaubt es Gewerbetreibenden und Selbstständigen, ihre Betriebsausgaben pauschal – also ohne einzelnen Belegnachweis – abzusetzen, sofern eine bestimmte Umsatzhöhe nicht überschritten wird. Das vereinfacht die Gewinnermittlung erheblich und ist besonders für kleinere Betriebe mit überschaubaren tatsächlichen Ausgaben interessant.
Die neuen Grenzen und Sätze im Überblick
Die Umsatzgrenze wurde in zwei Schritten angehoben:
- 2025: von 220.000 Euro auf 320.000 Euro
- ab 2026: weiter auf 420.000 Euro
Auch der Durchschnittssatz für die pauschalen Betriebsausgaben steigt:
- 2025: von 12 % auf 13,5 %
- ab 2026: auf 15 %
Daraus ergibt sich ein maximaler pauschaler Abzugsbetrag von 43.200 Euro im Jahr 2025 und 63.000 Euro ab 2026. Der eigene Durchschnittssatz von 6 % für bestimmte im Gesetz aufgezählte Tätigkeiten bleibt unverändert.
Auch bei der Vorsteuer profitieren Sie
Durch die höhere Umsatzgrenze steigt auch der Betrag der maximal pauschal geltend machbaren Vorsteuern (1,8 % des Umsatzes): auf 5.760 Euro im Jahr 2025 und 7.560 Euro ab 2026.
Für wen sich die Pauschalierung lohnt
Die Basispauschalierung ist vor allem dann vorteilhaft, wenn Ihre tatsächlichen Betriebsausgaben niedriger sind als der pauschale Abzug. Ob sich der Wechsel oder Verbleib in der Pauschalierung für Sie rechnet, hängt von Ihrer konkreten Ausgabenstruktur ab. Wir vergleichen für Sie die pauschale mit der vollständigen Gewinnermittlung und zeigen, welche Variante steuerlich günstiger ist.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Umsatz ist die Basispauschalierung 2026 möglich?
Ab 2026 bis zu einem Umsatz von 420.000 Euro.
Wie hoch ist der pauschale Betriebsausgabenabzug 2026?
15 % des Umsatzes, maximal 63.000 Euro. Für bestimmte Tätigkeiten gilt weiterhin ein Satz von 6 %.
Kann ich zusätzlich Vorsteuer pauschal geltend machen?
Ja, in Höhe von 1,8 % des Umsatzes, ab 2026 maximal 7.560 Euro.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (wko.at), Bundesministerium für Finanzen (bmf.gv.at). Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.


