Die verlängerte Abgabefrist durch Steuerberater bietet Steuerzahlern mit steuerlicher Vertretung den Vorteil, dass sich die Abgabefrist für jährliche Steuererklärungen automatisch bis maximal März des übernächsten Jahres verlängert.
Allgemeine Abgabefrist
Für Jahressteuererklärungen des Jahres 2023 gilt grundsätzlich der Stichtag 30. Juni 2024. Diese Erklärungen müssen beim Finanzamt eingereicht werden, sofern sie über FinanzOnline abgegeben werden. Dies betrifft folgende Steuererklärungen:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften
- Plus jeweilige Beilagen
Verlängerte Frist mit steuerlicher Vertretung
Steuerberater und Steuerberaterinnen können die Abgabefrist bis spätestens März des zweitfolgenden Jahres nutzen, indem sie eine Quotenregelung anwenden. Nach dieser Regelung müssen die Abgaben beginnend mit Oktober gleichverteilt in monatlichen Quoten erfolgen.
Aktuelle Probleme und Anpassungen
Für das Steuererklärungsjahr 2023 ergaben sich aufgrund technischer und organisatorischer Veränderungen in der Quotenregelung einige Probleme und Anpassungen:
- Umstellung der Quotenregelung: Die Veränderungen in der Quotenregelung führten zu Fristenchaos.
- Fehlerhafte Anzeige in FinanzOnline: Aufgrund von IT-Umstellungen zeigt FinanzOnline aktuell eine falsche Abgabefrist (1. Juli 2024) an. Diese fehlerhafte Anzeige wird bis Ende Juni 2024 korrigiert.
- Keine Auswirkung auf Klienten: Die verlängerten Abgabefristen bleiben für Klienten bestehen, und die falschen Angaben in FinanzOnline können ignoriert werden.
Fazit und Unterstützung
Obwohl technische Probleme und organisatorische Umstellungen zu Verwirrung führen können, bleiben die verlängerten Abgabefristen durch Steuerberater bestehen. Steuerzahler sollten sich auf die Informationen ihrer steuerlichen Vertreter verlassen, um ihre Abgabefristen einzuhalten.