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Handwerkerbonus 2024: Förderung privater Renovierungen

Förderung von 20 % auf Handwerkerleistungen ab 2024, max. 10.000 Euro pro Jahr. Nur Arbeitsleistungen förderfähig, Material- und Fahrkosten ausgeschlossen.

Förderung von 20 % auf Handwerkerleistungen ab 2024, max. 10.000 Euro pro Jahr. Nur Arbeitsleistungen förderfähig, Material- und Fahrkosten ausgeschlossen.

Die Einführung des Handwerkerbonus 2024 bietet in Österreich eine neue Möglichkeit zur Förderung von Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung von privat genutztem Wohnraum. Es werden ausschließlich Arbeitsleistungen gefördert; Material- und Fahrkosten sind ausgeschlossen.

Eckpunkte der Förderung

Förderbetrag und Voraussetzungen

Die Förderung übernimmt 20 % der förderbaren Kosten, solange diese je Schlussrechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen. Für das Jahr 2024 beträgt die Förderhöchstgrenze 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) pro Wohneinheit und Kalenderjahr, während sie sich für das Jahr 2025 auf 7.500 Euro (ohne Umsatzsteuer) reduziert. Nur natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich können als Förderungswerber auftreten. Pro Kalenderjahr kann nur ein Förderantrag gestellt werden, wobei dieser unter Umständen mehrere Rechnungen beinhalten kann.

Steuerliche Bestimmungen

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Inanspruchnahme der Förderung die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Zudem darf die geförderte Arbeitsleistung keine weiteren Zuschüsse, Steuerbegünstigungen oder andere Förderungen erhalten.

Leistungserbringer

Das beauftragte Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Österreich haben und über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen, um förderungsfähig zu sein.

Fristen und Rechnungslegung

Die geförderten Maßnahmen müssen im Zeitraum vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass eine Schlussrechnung vorgelegt wird, die die reinen Arbeitskosten gesondert ausweist. Die Zahlung muss auf das Konto des Dienstleisters erfolgen.

Antragstellung und zusätzliche Informationen

Der Handwerkerbonus kann ab dem 15. Juli 2024 auf der Website handwerkerbonus.gv.at [https://handwerkerbonus.gv.at/] beantragt werden. Weitere Informationen und eine umfassende FAQ sind ebenfalls auf dieser Website verfügbar.

Fazit

Um von der abgabenfreien Förderung zu profitieren, müssen alle Bedingungen und Regularien genauestens beachtet und eingehalten werden. Es wird empfohlen, rechtzeitig alle nötigen Informationen und Dokumentationen vorzubereiten und einzureichen.

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