EORI-Nummer für den Handel mit Nicht-EU-Ländern
Einführung der neuen Antragsregelung
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ermöglicht die EU-weite, einheitliche Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern und ist verpflichtend für den Handel mit Nicht-EU-Ländern.
Neue Antragsregelung ab 6. Juni 2024
Ab dem 6. Juni 2024 tritt eine neue Regelung in Kraft, die vorsieht, dass Anträge auf eine EORI-Nummer über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung gestellt werden müssen. Unternehmen haben die Möglichkeit, den Antrag entweder über das Zoll-Portal der EU oder direkt über das Zoll-Portal der österreichischen Finanzverwaltung zu stellen.
Bedeutung
Die Vergabe der EORI-Nummer trägt zur Vereinheitlichung und erleichterten Identifikation von Wirtschaftsteilnehmern im gesamten EU-Raum bei. Durch die obligatorische Online-Beantragung ab Juni 2024 wird dieser Prozess modernisiert und effizienter gestaltet.
Fazit
Unternehmen, die mit Nicht-EU-Ländern Handel betreiben, sollten sicherstellen, dass sie ihre EORI-Nummer rechtzeitig über das entsprechende Portal beantragen, um ab dem 6. Juni 2024 konform zu sein.
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