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Mitarbeiterprämie 2024: Bis zu 3.000 Euro abgabenfrei

Arbeitgeber können 2024 bis zu 3.000 Euro abgabenfrei auszahlen. Erfahren Sie alles Wichtige zu Voraussetzungen und Regelungen dieser Prämie.

Arbeitgeber können 2024 bis zu 3.000 Euro abgabenfrei auszahlen. Erfahren Sie alles Wichtige zu Voraussetzungen und Regelungen dieser Prämie.

Die Mitarbeiterprämie 2024 bringt eine interessante Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern eine finanzielle Wertschätzung zukommen zu lassen. Dabei ist es möglich, im Jahr 2024 eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Regelung bedarf jedoch einer höheren Aufmerksamkeit und mehr Sorgfalt in der Umsetzung als die Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023.

Voraussetzungen und Regelungen

Lohngestaltende Vorschrift

Die Auszahlung der Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Für Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag (KV) unterliegen, ist es wichtig sicherzustellen, dass diese Prämie in der lohngestaltenden Vorschrift vorgesehen ist. Ein Beispiel hierfür ist der KV Spedition und Logistik, der 700 Euro, und der KV Telekom-Unternehmen, der 1.500 Euro erlaubt.

Auszahlungsszenarien

Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, in den Genuss der Prämie zu kommen. Dabei ist eine sachliche Differenzierung nach Arbeitszeit, wie zum Beispiel Unterschiede in der Prämienhöhe für Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter, zulässig.

Kombination von Prämien und Gewinnbeteiligung

Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung darf insgesamt 3.000 Euro nicht überschreiten. Wird dieser Betrag überschritten, fallen auf den Überschreitungsbetrag Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an.

Bedingungen der Auszahlung

Die Prämie muss eine zusätzliche Zahlung sein, die bisher nicht gewährt wurde. Eine Gehalts- oder Prämienumwandlung ist dabei nicht erlaubt. Zudem muss die Auszahlung auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, weshalb eine entsprechende Information der Lohnverrechnung erforderlich ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Die konkrete Formulierung der Vereinbarung ist notwendig, und gegebenenfalls sollten Arbeitgeber Unterstützung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

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