Änderungen im Behindertengesetz 2025
Zum 1. Januar 2025 wurden im Rahmen des Behindertengesetzes bedeutende Änderungen eingeführt, um die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Barrierefreiheit in Unternehmen zu verbessern und den Zugang zu arbeitsrechtlichen Begünstigungen zu erweitern.
Barrierefreiheitsbeauftragter
Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird von Unternehmen, die mehr als 400 Mitarbeiter beschäftigen, verlangt, einen Barrierefreiheitsbeauftragten zu ernennen. Die Aufgabe dieses Beauftragten besteht darin, die Barrierefreiheit innerhalb des Unternehmens sowohl für Mitarbeiter als auch für externe Besucher sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der schnellen Erkennung und Beseitigung bestehender Barrieren, um eine inklusivere Arbeitsumgebung zu schaffen.
Rechte und Vorteile für begünstigte Behinderte
Personen, die als begünstigt behinderte Dienstnehmer gelten (ab einem Behinderungsgrad von 50 %), genießen einen erhöhten Kündigungsschutz. Gleichzeitig profitieren Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen, wenn sie begünstigt behinderte Personen einstellen, was Anreize zur Schaffung inklusiver Arbeitsplätze bietet.
Unterscheidung: Behindertenpass vs. Behindertenstatus
Der Behindertenstatus ist entscheidend für arbeitsrechtliche Begünstigungen und wird durch ärztliche Sachverständige festgestellt. Im Gegensatz dazu dient ein Behindertenpass als Nachweis einer Behinderung, ohne jedoch für arbeitsrechtliche Begünstigungen erforderlich zu sein. Er bietet vielfältige Vergünstigungen im privaten Bereich und kann bequem online beantragt werden.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zu den Rechten begünstigt behinderter Personen sowie der Prozess zur Beantragung des Behindertenpasses sind auf den Websites der Arbeiterkammer und auf oesterreich.gv.at zugänglich. Diese Ressourcen bieten wertvolle Unterstützung für Betroffene und Arbeitgeber, um die neuen gesetzlichen Vorgaben optimal umzusetzen.