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Betriebsübergabe gegen Rente: Steuerliche Tipps 2023

Erfahren Sie, wie Betriebsübergaben gegen Rente steuerlich behandelt werden. Von Kaufpreis- bis Unterhaltsrente: Steuerliche Konsequenzen für beide Parteien.

Erfahren Sie, wie Betriebsübergaben gegen Rente steuerlich behandelt werden. Von Kaufpreis- bis Unterhaltsrente: Steuerliche Konsequenzen für beide Parteien.

Betriebsübergabe gegen Rente: Steuerliche Einordnung

Eine Betriebsübergabe gegen Rentenzahlung stellt eine häufig genutzte Möglichkeit dar, um dem Übergeber ein regelmäßiges Einkommen zu sichern und gleichzeitig dem Übernehmer finanzielle Flexibilität zu ermöglichen. Hierbei schlagen steuerliche Fragen einen bedeutenden Teil.

Steuerliche Behandlung bei der Übergeber:in

Bei einer Betriebsübergabe gegen Rente handelt es sich um regelmäßige Zahlungen ohne festgelegte Gesamthöhe oder Anzahl.

  • Bei der Kaufpreisrente liegt der Rentenbarwert zwischen 75 % und 125 % des Betriebsvermögens. Die Rentenzahlungen werden steuerpflichtig, sobald sie den Buchwert des Betriebsvermögens überschreiten.
  • Die Versorgungsrente bewegt sich mit einem Rentenbarwert zwischen 125 % und 200 % oder unter 75 %. Hier entsteht die Steuerpflicht bereits ab der ersten Rentenzahlung.
  • Eine Unterhaltsrente hat einen Rentenbarwert von über 200 % des Betriebsvermögens und ist steuerlich nicht belastend, da keine Steuerpflicht auf die Rentenzuflüsse besteht.
  • Es gibt keine Möglichkeit, steuerliche Begünstigungen für Veräußerungsgewinne oder das 30 %-Steuersatzprivileg für Betriebsimmobilien anzuwenden.

Steuerliche Konsequenzen bei der Übernehmer:in

Steuerlich ergeben sich zudem Konsequenzen für den Übernehmer:

  • Bei einer Kaufpreisrente muss die Rentenverbindlichkeit bilanziell erfasst und jährlich neu bewertet werden. Diese Renten sind in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unterschiedlich zu behandeln.
  • Die Versorgungsrente ist steuerlich absetzbar.
  • Unterhaltsrenten gelten als privat veranlasst und sind nicht absetzbar.
  • Die Bewertung der Anschaffungskosten erfolgt anhand des Rentenbarwerts, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Übergabe (Versorgungs- oder Unterhaltsrente), dann werden die Buchwerte fortgeführt.

Praktische Tipps

Für die Berechnung des Rentenbarwerts stellt das Finanzministerium einen speziellen Rechner zur Verfügung. Detaillierte Informationen zur Rentenbesteuerung können in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) ab Randziffer 7001 nachgelesen werden.

Weitere Informationen

Ein umfassender Ratgeber zur Rentenbesteuerung, inklusive praxisnaher Beispiele, ist auf der Webseite der WKO erhältlich. Zudem ist eine frühzeitige steuerliche Beratung unumgänglich, um potenziell kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Insgesamt bietet die Betriebsübergabe gegen Rente viele Möglichkeiten, bedarf jedoch einer soliden Planung und fundierter steuerlicher Kenntnis, um alle Vorteile optimal zu nutzen und finanzielle Nachteile zu vermeiden.