[wpml]

COVID-Fixkostenzuschüsse: Steuerliche Auswirkungen 2025

COVID-Fixkostenzuschüsse sind steuerfrei, beeinflussen aber Betriebsausgaben. Erfahren Sie mehr über steuerliche Auswirkungen und Korrekturen.

COVID-Fixkostenzuschüsse sind steuerfrei, beeinflussen aber Betriebsausgaben. Erfahren Sie mehr über steuerliche Auswirkungen und Korrekturen.

Die einkommensteuerliche Behandlung der COVID-Fixkostenzuschüsse wirft wichtige Fragen auf, da diese finanziellen Unterstützungen Unternehmen in den letzten Jahren eine wesentliche Hilfe geboten haben. Es ist entscheidend zu wissen, wie diese Zuschüsse im Rahmen der Einkommensteuer zu behandeln sind, um rechtliche und finanzielle Konformität zu gewährleisten.

Steuerliche Behandlung der Fixkostenzuschüsse

Steuerfreiheit

Die COVID-Fixkostenzuschüsse, darunter der FKZ 1 und der FKZ 800.000, sind explizit von der Einkommensteuer befreit. Dies bedeutet, dass diese Zuschüsse nicht zum einkommensteuerpflichtigen Einkommen eines Unternehmens zählen und somit nicht direkt besteuert werden.

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Es ist wichtig zu beachten, dass Aufwendungen, die in direkter Verbindung mit diesen Fixkostenzuschüssen stehen, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Dadurch wird die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen deutlich eingeschränkt, was bei der Steuerplanung berücksichtigt werden muss.

Korrekturen bei der Gewinnermittlung

Hinzurechnung

Sollten betroffene Aufwendungen bei der Gewinnermittlung abgezogen worden sein, müssen die in der Transparenzdatenbank ausgewiesenen Fixkostenzuschüsse (mit Ausnahme des Unternehmerlohns) dem einkommensteuerpflichtigen Betriebsgewinn hinzugerechnet werden. Dies kann zu einer Anpassung der steuerlichen Gewinnermittlung führen und sollte sorgfältig geprüft werden.

Rechtliche Grundlage

Diese Regelungen basieren auf der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom 19. Februar 2025 (Ra 2025/13/0008). Die VwGH-Entscheidung gibt hierbei die maßgebliche rechtliche Grundlage, die für die steuerliche Behandlung der COVID-Fixkostenzuschüsse relevant ist und die auch für zukünftige Gerichtsverfahren und steuerrechtliche Betrachtungen als Referenz dienen wird.

Beratung und Unterstützung

Unternehmen sollten die Möglichkeit nutzen, sich individuell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Fixkostenzuschüsse korrekt in ihren Steuerunterlagen behandelt werden. Fachkundige Beratung und Unterstützung können durch einen direkten Kontakt aufgenommen werden, um Missverständnisse oder Fehler in der Steueranwendung zu vermeiden.