Mit der Einführung des Einwegpfandsystems ab dem 1. Januar 2025 geht eine bedeutende Veränderung im Umgang mit Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall einher. Das Pfandsystem sieht vor, dass Unternehmer auf diese Verpackungen ein Pfand in Höhe von 25 Cent erheben, sofern deren Füllvolumen zwischen 0,1 und 3 Litern liegt. Primäres Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Recyclingquote zu erhöhen und die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen nachhaltig zu reduzieren.
Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen
Mehrwegpfand
Beim Mehrwegpfand handelt es sich um das gemeinsame Erwerbsmodell von Verpackung und Inhalt, wobei das Pfandgeld als Teil des Gesamtentgelts integriert ist. Bei der Rückgabe der Verpackung erfolgt die Rückerstattung des Pfandbetrags als Entgeltsminderung, und es gilt der gleiche Umsatzsteuersatz wie für das jeweilige Hauptprodukt.
Einwegpfand
Das neue Einwegpfandsystem zielt darauf ab, das Verhalten der Verbraucher zu ändern, indem der Fokus auf die Rückgabe zur Wiederverwertung und nicht zur Wiederverwendung der Verpackung gelegt wird. Die Abwicklung erfolgt über die zentrale Stelle EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH. In umsatzsteuerlicher Hinsicht stellt das Einwegpfand keine eigenständige Leistung dar; Pfandbeträge sind als durchlaufende Posten zu betrachten und mit 0 % Umsatzsteuer auszuweisen.
Maßnahmen zur Vorbereitung
Unternehmer sollten sich frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Essentiell ist die Registrierkassen-Programmierung: Kassensysteme müssen vor dem 1. Januar 2025 entsprechend angepasst werden, um Umsatzsteuerschulden durch fehlerhafte Rechnungslegung zu vermeiden. Zudem empfiehlt es sich, aktuelle rechtliche Hinweise auf der Webseite des BMF einzusehen, um umfassend informiert zu sein.
Diese Neuerungen verlangen von Unternehmern sowohl organisatorische als auch technische Anpassungen, stellen aber einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Umweltpolitik dar.