Mit der neuen EU Instant Payment-Verordnung steht ab dem 9. Oktober 2025 eine signifikante Änderung im Umgang mit SEPA-Überweisungen bevor. Ab diesem Datum müssen Banken den Namen des Empfängers bei jeder SEPA-Überweisung mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abgleichen, um mögliche Fehler frühzeitig zu identifizieren.
Gültigkeit und Funktion
Die Banken sind verpflichtet, bei der Durchführung von SEPA-Überweisungen den Namen des Empfängers zu überprüfen und mit dem Kontoinhaber abzugleichen. Bei Abweichungen erhalten die Nutzer sofort Rückmeldung, ob der Name vollständig, nahezu oder gar nicht übereinstimmt.
Handlungsbedarf bei Abweichungen
Sollte eine Abweichung festgestellt werden, ist es ratsam, den Zahlungsempfänger über einen anderen Kommunikationsweg zu kontaktieren, um die Richtigkeit der Kontodaten zu bestätigen. Wird die Rückmeldung der Bank ignoriert, besteht das Risiko, dass es zu einer Falschüberweisung kommt.
Ausnahmen von der Empfängerüberprüfung
Die Empfängerüberprüfung gilt nicht für alle Arten von Überweisungen. Ausnahmen umfassen Überweisungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder solche, die nicht in Euro abgewickelt werden. Auch bei SEPA-Lastschriften, SEPA-Eilüberweisungen sowie Überweisungen auf nicht-zahlungskonten wie Spar- oder Kreditkonten entfällt die Überprüfung. Bankvorausgefüllte Empfängerdaten, einschließlich Eigenüberträge, sowie bestehende Daueraufträge und Sammelüberweisungen sind ebenfalls ausgenommen.
Tipps für Zahlungsempfänger
Zahlungsempfänger sollten sicherstellen, dass die Kontobezeichnung auf Rechnungen korrekt ist und mit den Bankdaten übereinstimmt, um Abweichungen zu vermeiden. Das Einfügen von QR-Codes auf Rechnungen kann die korrekte Übernahme von Zahlinformationen erleichtern. Es ist sinnvoll, auf Papier-Zahlscheine zu verzichten oder diese maschinell auszufüllen und Kunden zur Erteilung einer SEPA-Lastschrift zu motivieren.
Tipps für zahlende Personen
Zahlende Personen sollten Überweisungsdaten direkt von Rechnungen übernehmen, beispielsweise durch QR-Code oder Fotoüberweisung, um Tippfehler zu vermeiden. Neue Kontoverbindungen sollten kritisch hinterfragt werden, bevor sie freigegeben werden. Im Falle von Tippfehlern oder Abweichungen sollte der Empfänger kontaktiert werden. Zudem empfiehlt es sich, stets die aktuellste Version einer Zahlungssoftware zu verwenden, um von den neuesten Sicherheitsstandards zu profitieren.
Für weiterführende Informationen bietet die Wirtschaftskammer detaillierte Erläuterungen zur EU Instant Payment-Verordnung und zu den geltenden Regeln für elektronische Zahlungen.
Mit diesen Maßnahmen wird das Risiko von Fehlüberweisungen minimiert und die Sicherheit von Transaktionen erhöht. Die Einführung der Empfängerüberprüfung stellt zwar eine zusätzliche Kontrolle dar, bringt jedoch auch mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit in den Zahlungsverkehr innerhalb der EU.