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IFB-Erhöhung 2025: Verdopplung auf 20% für Investitionen

Die Verdoppelung des Investitionsfreibetrags 2025 bietet Firmen erhebliche Steueranreize für betriebliche Investitionen. Nutze die Chance optimal aus!

Die Verdoppelung des Investitionsfreibetrags 2025 bietet Firmen erhebliche Steueranreize für betriebliche Investitionen. Nutze die Chance optimal aus!

Die österreichische Bundesregierung plant ab dem 1. November 2025 eine wesentliche Erhöhung des Investitionsfreibetrags (IFB) als befristeten Anreiz zur Stärkung der heimischen Wirtschaft. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Unternehmen durch gezielte Investitionsanreize zu unterstützen.

Geplante Änderungen

Der Investitionsfreibetrag soll für einen begrenzten Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 verdoppelt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, den allgemeinen IFB von 10 % auf 20 % zu erhöhen, wobei für Öko-Investments eine Erhöhung von 15 % auf 22 % vorgesehen ist. Dieser Vorstoß soll Unternehmen motivieren, verstärkt in Betriebsanlagen zu investieren.

Details der Neuregelung

Der Investitionsfreibetrag gilt für ungebrauchte, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren aufweisen und in inländischen Betrieben eingesetzt werden. Pro Betrieb kann der IFB für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu einem Betrag von EUR 1.000.000 im Wirtschaftsjahr beantragt werden. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt dabei vom jeweiligen Einkommensteuersatz ab, der bis zu 55 % betragen kann. Sollte ein Wirtschaftsgut vor Ablauf von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder ins Ausland verbracht werden, muss der IFB nachversteuert werden, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor.

Vergleich mit Gewinnfreibetrag

Es ist wichtig zu beachten, dass der IFB und der Gewinnfreibetrag nicht simultan für dasselbe Wirtschaftsgut beansprucht werden können. Unternehmer:innen müssen abwägen, welcher Freibetrag in ihrer individuellen Situation vorteilhafter ist. Bei Gewinnen unter EUR 33.000 erweist sich der IFB als günstiger, da der Gewinnfreibetrag erst ab dieser Schwelle genutzt werden kann. In Jahren mit Verlusten bietet der IFB den Vorteil, eine negative Steuerbemessungsgrundlage schaffen zu können. Bei großen Investitionen ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gedeckelt, wohingegen der IFB bei höheren Investitionen unter Umständen größere steuerliche Einsparungen ermöglicht.

Empfehlung

Unternehmer:innen sollten ihre Investitionen sorgfältig planen. Eine umfassende Vorschaurechnung könnte helfen, die optimale steuerliche Strategie zu identifizieren. Dabei ist es entscheidend, langfristige Investitionsplanungen sowie mögliche Verlustsituationen in Betracht zu ziehen, um die Vorteile des IFB vollständig auszuschöpfen. Eine gezielte Beratung kann hierbei von großem Nutzen sein, um eine auf die individuellen Gegebenheiten zugeschnittene Steuerstrategie zu entwickeln.