Die steuerliche Behandlung von Feiertagsarbeitsentgelt unterliegt ab dem kommenden Jahr wesentlichen Änderungen. Eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) vom 19. Dezember 2024 stellt klar, dass das Feiertagsarbeitsentgelt nicht mehr als steuerfreier Zuschlag betrachtet wird, sondern als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt.
Hintergrund
Die neue rechtliche Bewertung betrifft explizit das Feiertagsarbeitsentgelt. Bisher wurde häufig angenommen, dass diese Entgelte steuerfreie Zuschläge nach § 68 Abs. 1 EStG darstellen. Nun ist jedoch klargestellt, dass solche Zuschläge ausschließlich dann steuerfrei sind, wenn sie ausdrücklich als Feiertagsarbeitszuschlag deklariert wurden.
Details der rechtlichen Änderungen
Arbeitnehmer haben weiterhin Anspruch auf das Feiertagsentgelt, das für arbeitsfreie Feiertage gewährt wird. Sollte an Feiertagen gearbeitet werden, besteht ein Anspruch auf ein zusätzliches Feiertagsarbeitsentgelt. Doch ab 2025 wird dieses nur steuerfrei sein, wenn es als spezieller Feiertagsarbeitszuschlag ausgewiesen ist.
Umsetzung und Fristen
Diese neuen Regelungen treten mit dem Kalenderjahr 2025 in Kraft. Unternehmen müssen möglicherweise rückwirkende Anpassungen für die Monate Januar bis März 2025 vornehmen, um die geänderte Gesetzgebung zu berücksichtigen.
Empfehlungen
Arbeitgeber sollten ihre Lohnverrechnungssysteme überprüfen und anpassen, um die neuen rechtlichen Anforderungen korrekt umzusetzen. Aufgrund der Komplexität der Änderungen wird eine steuerliche Beratung empfohlen. Diese Anpassungen in der Lohnbuchhaltung sollten rechtzeitig vorgenommen werden, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.
Des Weiteren bietet die Wirtschaftskammer Österreich umfassende Informationen und Dienstleistungen zu einer Vielzahl von steuerlichen Themen an, darunter Sozialplanzahlungen, Sachbezüge für arbeitsplatznahe Unterkünfte und die lohnsteuerliche Behandlung von Dienstreisen.
Die jüngsten Änderungen im Steuerrecht verlangen von Unternehmen und Beratern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Nur so können Compliance sichergestellt und potenzielle steuerliche Risiken minimiert werden.