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Ferienjobs 2024: Auswirkungen auf Familienbeihilfe & Co.

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bleiben bis zu einem Zuverdienst von € 15.000 unangetastet. Anpassung der Zuverdienstgrenze geplant.

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bleiben bis zu einem Zuverdienst von € 15.000 unangetastet. Anpassung der Zuverdienstgrenze geplant.

Für viele Familien stellt sich regelmäßig die Frage, wie Ferienjobs von Schülern und Studierenden Familienleistungen wie die Familienbeihilfe oder den Kinderabsetzbetrag beeinflussen könnten. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen und zu beachtenden Punkte erläutert.

Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Für ein 19-jähriges Kind in Ausbildung beträgt die Familienbeihilfe 2024 monatlich € 191,60. Zusätzlich erhalten Eltern den Kinderabsetzbetrag in Höhe von € 67,80 pro Monat. Insgesamt belaufen sich die monatlichen Familienleistungen somit auf € 259,40 pro Kind. Diese Unterstützung kann bis zum 24. Lebensjahr des Kindes gewährt werden, in speziellen Fällen sogar bis zum 25. Lebensjahr. Bei gravierender Behinderung ist die Gewährung der Leistungen unbefristet möglich.

Zuverdienst und Auswirkungen

Vor dem 19. Lebensjahr des Kindes gibt es keine Begrenzung des Zuverdienstes. Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und der Familienbonus Plus bleiben unbeeinflusst, unabhängig davon, wie viel das Kind verdient.

Ab dem 20. Lebensjahr wird hingegen das steuerpflichtige Jahreseinkommen relevant. Sollte das zu versteuernde Einkommen die Zuverdienstgrenze von derzeit € 15.000 überschreiten, wird die Familienbeihilfe reduziert oder kann sogar ganz entfallen.

Anpassung der Zuverdienstgrenze

Die Bundesregierung hat rückwirkend zum 1. Januar 2024 eine Anhebung der Zuverdienstgrenze geplant. Diese Grenze soll künftig jährlich entsprechend des Inflationsfaktors erhöht werden. Die Beschlussfassung im Parlament ist für Juli 2024 vorgesehen.

Berechnung der Zuverdienstgrenze

Für die Berechnung der Zuverdienstgrenze ist das zu versteuernde Einkommen des Kindes im betreffenden Jahr maßgeblich. Hierunter fallen das Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch ohne Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zu den nicht relevanten Einkommen gehören Waisenpensionen, Leistungen aus dem Sozialversicherungsrecht sowie andere nicht steuerpflichtige Einkünfte.

Familienbonus Plus

Erhalten Eltern für ein Kind die Familienbeihilfe, so steht ihnen auch der Familienbonus Plus zu. Für ein Kind ab 18 Jahren beträgt dieser € 58,34 monatlich, während für jüngere Kinder ein Betrag von € 166,68 monatlich gewährt wird.

Fazit und Unterstützung

Für Eltern ist es wichtig, die steuerlichen Auswirkungen von Ferienjobs ihrer Kinder und die entsprechenden Zuverdienstgrenzen im Blick zu behalten. Eine frühzeitige Planung kann dabei helfen, unerwünschte finanzielle Nachteile zu vermeiden und die bestehende Unterstützung optimal zu nutzen.

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