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Geschäftsführerhaftung: Risikofaktoren bei GmbH-Insolvenz

GmbH-Geschäftsführer haften auch für Abgaben, die vor der Insolvenz fällig, aber danach festgesetzt wurden. Erfahren Sie mehr über Haftungsvoraussetzungen.

GmbH-Geschäftsführer haften auch für Abgaben, die vor der Insolvenz fällig, aber danach festgesetzt wurden. Erfahren Sie mehr über Haftungsvoraussetzungen.

Die Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz ist ein zentrales Thema, das erhebliche Konsequenzen für leitende Personen mit sich bringt, insbesondere wenn es um ausstehende Steuerabgaben geht. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der Haftung von Geschäftsführern bei insolventen Unternehmen erläutert.

Haftung von Geschäftsführern

Die Grundlage für die Haftung von GmbH-Geschäftsführern ergibt sich aus gesetzlichen Bestimmungen. Ein Geschäftsführer kann für Abgaben verantwortlich gemacht werden, die aus einer Außenprüfung resultieren, selbst wenn diese Abgaben bereits vor der Insolvenz fällig waren. Diese Haftung greift jedoch nur, wenn gesetzliche Vorschriften dies vorsehen oder der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Gesetzliche Pflichtverletzungen oder die Nichteinhaltung der gebotenen Sorgfalt können schwerwiegende persönliche Haftungsfolgen nach sich ziehen.

Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG)

Aktuelle Rechtsprechungen, wie etwa die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG), betonen, dass Geschäftsführer auch für Abgaben haften, die vor der Insolvenz fällig und erst danach festgesetzt wurden. In einem konkreten Fall argumentierte ein Geschäftsführer, dass seine Haftung für Lohnabgaben auf Feststellungen beruhte, die nach Insolvenzeröffnung gemacht wurden. Das BFG bestätigte jedoch die persönliche Haftung und wies die Argumentation des Geschäftsführers zurück.

Anforderungen an den Geschäftsführer

Von zentraler Bedeutung ist die Nachweispflichtigkeit des Geschäftsführers. Es obliegt ihm, den Nachweis über fehlende Mittel zur Begleichung der Abgaben sowie eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger zu erbringen. Ohne ausreichende Beweise besteht ein erhöhtes Risiko, persönlich für ausstehende Abgaben in Haftung genommen zu werden.

Fazit

Die sorgfältige Überwachung und Dokumentation der finanziellen Verpflichtungen einer GmbH ist unerlässlich, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Geschäftsführer sollten sich der Bedeutung einer genauen Bilanzführung und Dokumentation bewusst sein, da unzureichende Nachweise zu einer persönlichen Haftung führen können. Es ist entscheidend, jederzeit Transparenz und Nachvollziehbarkeit der finanziellen Entscheidungen sicherzustellen.