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Geschäftsführerpflichten: Haftungsrisiken in Krisenzeiten vermeiden

GmbH-Geschäftsführer tragen hohe Haftungsrisiken in Krisen. Erfahren Sie, wie Sorgfaltspflichten und frühzeitige Maßnahmen dies minimieren.

GmbH-Geschäftsführer tragen hohe Haftungsrisiken in Krisen. Erfahren Sie, wie Sorgfaltspflichten und frühzeitige Maßnahmen dies minimieren.

Unternehmensleiter sehen sich in turbulenten Zeiten mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert, insbesondere wenn es darum geht, den rechtlichen Verpflichtungen und Pflichten als Geschäftsführer einer GmbH gerecht zu werden. Diese Verpflichtungen sind entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren und den Gläubigerschutz zu gewährleisten.

Haftungsrisiken und Gläubigerschutz

Geschäftsführer haften zwar nicht automatisch für die Verbindlichkeiten der GmbH, doch das Risiko steigt erheblich, wenn die spezifischen Sorgfaltspflichten ignoriert werden. Der Gläubigerschutz wird durch diese Pflichten sichergestellt und bildet den Hauptfaktor für mögliches Haftungsrisiko.

Wichtige Sorgfaltspflichten

Eine der zentralen Aufgaben eines Geschäftsführers ist die Analyse der Geschäftsentwicklung, die eine pünktliche und aussagekräftige Buchhaltung erfordert. Zudem ist die zeitnahe Erstellung von Jahresabschlüssen unerlässlich, um zu überprüfen, ob das Unternehmen weiterhin nach der Going-Concern-Methode geführt wird oder bereits zu Liquidationswerten bilanzieren muss. Für eine fundierte Unternehmensführung ist eine laufende Unternehmensplanung durch Planerfolgsrechnung, Planbilanz und Finanzplan für mindestens ein Jahr notwendig. Das Interne Kontrollsystem (IKS) muss eingerichtet und überwacht werden, während externe Risiken wie die Insolvenz von Kunden, Lieferanten oder Kreditgebern stetig beobachtet werden sollten. Schließlich müssen Geschäftsführer das Rückzahlungsverbot gemäß dem Eigenkapitalersatzgesetz beachten, um keine eigenen Interessen zu bevorzugen.

Insolvenztatbestände und erhöhte Pflichten

Treten insolvenzrechtliche Tatbestände wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf, steigen die Anforderungen an den Geschäftsführer. Grob fahrlässiges Verhalten kann hier zu erheblichen Schadenersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen, etwa bei der Vernachlässigung der Buchhaltung. Ein rechtzeitiger Insolvenzantrag muss innerhalb von 60 Tagen bei drohender Insolvenz gestellt werden.

Restrukturierungsmaßnahmen

Ein wirkungsvolles Mittel zur Vermeidung der Insolvenz ist der Antrag auf einen Restrukturierungsplan, obwohl diese Methode selten genutzt wird. Nach dem Eintritt einer Insolvenz ist es wichtig, eine Gläubigerbegünstigung zu vermeiden und alle Zahlungen für Altschulden einzustellen, um die Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen. Eingehende steuerliche und sonstige Beiträge müssen an die Behörden weitergeleitet werden, da dies eine entscheidende Verpflichtung darstellt.

Fazit

Durch die gewissenhafte Erfüllung der Geschäftsführerpflichten können Geschäftsführer nicht nur Haftungsrisiken minimieren, sondern auch Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden. Eine proaktive und sorgfältige Unternehmensleitung schützt das Unternehmen und seine Gläubiger gleichermaßen.