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Investitionsfreibetrag: Erhöhung ab November 2025 nutzen

Der Investitionsfreibetrag steigt ab November 2025 auf 20% bzw. 22%. Erfahren Sie mehr über Bedingungen und optimale Nutzung für steuerliche Vorteile.

Der Investitionsfreibetrag steigt ab November 2025 auf 20% bzw. 22%. Erfahren Sie mehr über Bedingungen und optimale Nutzung für steuerliche Vorteile.

Der Investitionsfreibetrag (IFB) erfährt eine wichtige Anhebung als Teil einer kürzlich beschlossenen Konjunkturmaßnahme des Nationalrats, die am 15. Oktober verabschiedet wurde. Diese Anhebung soll zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 wirksam sein und zielt darauf ab, Investitionen in Österreich zu fördern.

Anhebung des Investitionsfreibetrags

Die Anpassung des Investitionsfreibetrags sieht eine Erhöhung der Sätze sowohl für den Standard IFB als auch für den Öko-IFB vor. Der Standard IFB wird von 10 % auf 20 % angehoben, während der Öko-IFB von 15 % auf 22 % steigt. Diese Erhöhungen sollen zusätzliche Anreize bieten, um Investitionen in bestimmten Bereichen voranzutreiben.

Funktionsweise und Voraussetzungen

Der Investitionsfreibetrag gewährt eine zusätzliche Betriebsausgabe im Anschaffungsjahr, die neben der regulären Abschreibung genutzt werden kann. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme des IFB gilt für Investitionen bis zu einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr. Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Die Investitionen müssen in abnutzbares Anlagevermögen mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren getätigt werden.
  • Das Investitionsobjekt muss einem inländischen Betrieb oder einer Betriebsstätte zugeordnet sein.

Ausschlüsse vom IFB

Bestimmte Investitionen sind von der IFB-Nutzung ausgeschlossen. Dazu gehören:

  • Nicht abnutzbares Anlagevermögen, wie Grundstücke und Wertpapiere.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter und solche mit eigenen Abschreibungsregeln.
  • Unkörperliche Wirtschaftsgüter ohne Fokus auf Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit.
  • Investitionen im Bereich fossile Energieträger und gebrauchte Wirtschaftsgüter.
  • Der IFB kann zudem nicht bei pauschaler Gewinnermittlung oder außerbetrieblichen Einkünften angewandt werden.

Planung und Optimierung

Für Investitionen, die im Zeitraum zwischen November 2025 und Dezember 2026 getätigt werden, ist das maßgebliche Datum das Lieferdatum. Investitionen, die langfristig vor dem 1. November 2025 beginnen, müssen aliquot betrachtet werden. Ein wertvoller Tipp ist die Kombinierung des IFB mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB). Während der IFB für abnutzbare Wirtschaftsgüter genutzt wird, können Wertpapiere zur Ausschöpfung des GFB erworben werden.

Eine sorgfältige Beratung und Planung sind entscheidend, um die steuerlichen Vorteile des IFB umfassend nutzen zu können. Die präzise Gestaltung und Optimierung der Investitionen innerhalb des gesetzten Zeitrahmens stellen sicher, dass Unternehmen die maximalen Vorteile aus diesen großzügigen steuerlichen Anreizen ziehen können.