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Investitionsfreibetrag 2025: Verdopplung und Vorteile

Erhöhter Investitionsfreibetrag 2025-2026: Profitieren Sie von bis zu 22% für Ökologisierungsgüter. Rahmenbedingungen und Ausnahmen im Überblick.

Erhöhter Investitionsfreibetrag 2025-2026: Profitieren Sie von bis zu 22% für Ökologisierungsgüter. Rahmenbedingungen und Ausnahmen im Überblick.

Der Investitionsfreibetrag (IFB) erfährt eine bedeutende Erhöhung für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026, was Unternehmen ermutigen soll, vermehrt in ihre Infrastruktur zu investieren, insbesondere in umweltfreundliche Technologien.

Erhöhter Investitionsfreibetrag

Zeitrahmen und Erhöhung

Für den genannten Zeitraum wird der reguläre Investitionsfreibetrag von 10 % auf 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben. Bei Investitionen in Ökologisierungsgüter steigt der IFB von 15 % auf 22 %. Diese Erhöhungen sollen Anreize bieten, in nachhaltige Wirtschaftsgüter zu investieren.

Anwendungsbedingung und Zeitliche Zuordnung

Investitionen, die nach dem 31. Oktober 2025 getätigt werden, sind für den erhöhten IFB qualifiziert. Der Zeitpunkt der Anschaffung wird durch die Übergabe des Wirtschaftsguts definiert. Für hergestellte Güter im eigenen Betrieb ist eine Zuordnung der Herstellungsanteile vor und nach dem Stichtag erforderlich, um die korrekte Nutzung des IFB zu gewährleisten.

Besondere Regelungen

Im November und Dezember 2025 kann der erhöhte IFB bis zu einem anteiligen Höchstbetrag von € 166.667 genutzt werden. Die jährliche Gesamtbegrenzung von € 1 Mio. pro Betrieb bleibt jedoch bestehen. Überschreitungen in den letzten beiden Monaten können rückwirkend auf die Monate zuvor oder in das Jahr 2026 übertragen werden, vorbehaltlich der erhöhten Grenzen.

Einschränkungen und Ausnahmen

Bestimmte Wirtschaftsgüter sind vom IFB ausgeschlossen. Dazu zählen Güter, für die ein Gewinnfreibetrag beansprucht wird, sowie Gebäude, herkömmliche Pkw (ausgenommen Elektroautos mit 0g CO₂-Emission), gebrauchte Güter und andere. Allgemein gilt, dass die Wirtschaftsgüter mindestens vier Jahre genutzt werden müssen und der Betrieb in Österreich angesiedelt sein muss.

Anwendungsbeispiele

Ein Beispiel: Ein Unternehmer investiert zwischen Januar und Oktober 2025 € 800.000 und im Zeitraum November bis Dezember weitere € 400.000. Die Investitionen in den letzten beiden Monaten erfüllen die Anforderung für den erhöhten IFB bis zu einem Betrag von € 166.667. Der verbleibende Betrag von € 233.333 kann entweder auf den regulären IFB 2025 oder auf den erhöhten IFB des Jahres 2026 übertragen werden.

Zusätzliche Informationen

Der IFB kann auch für Wirtschaftsgüter angewendet werden, die mithilfe der degressiven Abschreibungsmethode abgeschrieben werden. Insbesondere Investitionen, die als klimafreundlich gelten und daher einen Öko-Zuschlag erhalten, stehen im Fokus.

Diese Anpassungen im Investitionsfreibetrag sind Bestandteil eines größeren Maßnahmenpakets zur Förderung wirtschaftlicher Investitionen, das insbesondere umweltfreundliche Technologien in den Mittelpunkt stellt und somit zur Nachhaltigkeit und Stärkung der Wirtschaft beitragen soll.