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Jahresbeleg 2024: Vorschriften und Fristen im Überblick

Erfahren Sie alles über den Jahresbeleg 2024: Erstellung, Aufbewahrung, Verfahren für Registrierkassen und wichtige Fristen für Unternehmen.

Erfahren Sie alles über den Jahresbeleg 2024: Erstellung, Aufbewahrung, Verfahren für Registrierkassen und wichtige Fristen für Unternehmen.

Die korrekte Erstellung und Aufbewahrung des Jahresbelegs stellt für Unternehmen eine wichtige steuerliche Pflicht dar. Der Jahresbeleg 2024 ist besonders bedeutend, da er als der letzte Beleg der Registrierkasse vor dem Jahreswechsel mit einem Wert von 0 fungiert und gleichzeitig der Monatsbeleg für Dezember ist.

Erstellung und Aufbewahrung

Der Jahresbeleg muss entweder in gedruckter Form oder als Datei abgespeichert für die Dauer von sieben Jahren aufbewahrt werden. Dies ist essenziell, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und im Falle einer Prüfung alle notwendigen Unterlagen bereitstellen zu können.

Verfahren für unterschiedliche Registrierkassensysteme

Abhängig vom System der Registrierkasse unterscheidet sich das Verfahren zur Erstellung des Jahresbelegs:

  • Webbasierte Systeme: Bei diesen Systemen wird der Jahresbeleg elektronisch im XML-Format erstellt und kann direkt über FinanzOnline überprüft werden. Ein physischer Ausdruck ist hierbei nicht notwendig.

  • Nicht-webbasierte Systeme: Hier muss der Jahresbeleg als Nullbeleg ausgedruckt werden. Die Überprüfung erfolgt über die BMF Belegcheck-App, die mit FinanzOnline verbunden ist.

Sonderregelungen

Für Betriebe mit besonderem Jahresverlauf gibt es spezifische Regelungen:

  • Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr gilt der Stichtag 31. Dezember.
  • Saisonbetriebe müssen den Jahresbeleg spätestens am Ende oder zu Beginn der neuen Saison erstellen.
  • Unternehmen, die an Silvester geöffnet haben, können den Jahresbeleg maximal eine Woche später drucken.

Fristen und Tipps

Um steuerliche Compliance sicherzustellen, ist es wichtig, dass der Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar des Folgejahres überprüft wird. Folgende Tipps können dabei helfen:

  • Tipp 1: Lassen Sie den Jahresbeleg von Ihrem Steuerberater überprüfen, um beispielsweise die Lesbarkeit des QR-Codes sicherzustellen.

  • Tipp 2: Eine monatliche Datensicherung ist obligatorisch; falls noch nicht geschehen, sollte eine Jahressicherung 2024 eingerichtet werden.

Weitere Informationen

Für detailliertere Informationen zu Registrierkassen können Unternehmen das Unternehmensservice Portal hier besuchen. Zudem steht das Handbuch Registrierkassen des Finanzministeriums zum Download bereit.