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Einheitliches Steuerreporting 2025: Kapitalvermögen Neuerungen

Einheitliches Steuerreporting für Kapitalvermögen ab 2025: Kreditinstitute stellen standardisierte Bescheinigungen aus, um Steuererklärungen zu vereinfachen.

Einheitliches Steuerreporting für Kapitalvermögen ab 2025: Kreditinstitute stellen standardisierte Bescheinigungen aus, um Steuererklärungen zu vereinfachen.

Mit der Einführung der neuen Steuerreporting-Verordnung ab dem Kalenderjahr 2025 wird eine Standardisierung der steuerlichen Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen angestrebt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, durch eine einheitliche Steuerbescheinigung die Komplexität und den Verwaltungsaufwand sowohl für Kreditinstitute als auch für Steuerpflichtige zu verringern. Die entsprechende Verordnung soll im Juli 2024 erlassen werden.

Auswirkungen auf Kreditinstitute und Steuerpflichtige

Gemäß der neuen Verordnung müssen Kreditinstitute und andere Kapitalertragssteuer-Abzugsverpflichtete, sofern gewünscht, Steuerpflichtigen eine standardisierte Steuerbescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung wird alle relevanten Daten für die Steuererklärung enthalten und gewährleistet eine korrekte Zuordnung. Sie muss bis spätestens 31. März des Folgejahres erstellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Bescheinigung rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre zu beantragen, mit erlaubten Korrekturen innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren.

Anwenderkreis und Besonderheiten

Die Verordnung betrifft insbesondere Banken sowie inländische Emittenten von Forderungswertpapieren und Schuldner von Kryptowährungserträgen. Spezielle Vorgaben gelten zudem für Gemeinschaftsdepots oder getrennt verwaltete betriebliche Depots, um eine korrekte Zuordnung und Verwaltung der Kapitalerträge zu gewährleisten.

Besondere Regelungen für ausländische Quellensteuern

Ein weiterer bedeutender Aspekt der Verordnung ist die Empfehlung einer vorteilhaften Verrechnungsreihenfolge zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Diese Regelung soll Steuerverluste minimieren und bietet eine gezielte Möglichkeit zur Optimierung der Steuerbelastung.

Vorteile der neuen Verordnung

Die Umstellung auf eine einheitliche Steuerbescheinigung bringt eine vereinfachte Steuererklärung mit sich, die für Steuerpflichtige zu höherer Transparenz bei ihren Kapitalerträgen führt. Besonderheiten gibt es auch bei Investmentfonds: Hier werden detaillierte Vorgaben zur Verlustverrechnung für Investmentfondsbesitzer festgelegt, die eine effizientere steuerliche Behandlung ermöglichen.

Insgesamt stellt die neue Verordnung einen wesentlichen Fortschritt dar, indem sie die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen in Österreich vereinfacht und standardisiert. Dies wird sowohl für Steuerpflichtige als auch für Kreditinstitute zu einem effizienteren und transparenteren Prozess führen.