Mit der Einführung der neuen Kilometergeldverordnung ab dem 1. Januar 2025 ergeben sich wesentliche Anpassungen in der Abrechnung beruflicher Fahrten mit Privatfahrzeugen. Diese Änderungen betreffen sowohl die Erhöhung der Sätze für die Kostenpauschale als auch die neuen Konditionen für ihre Anwendung.
Bedeutung und Berechnung des Kilometergelds
Das Kilometergeld dient als Pauschale zur Abdeckung diverser Kosten wie Treibstoff, Versicherung, Abschreibungen und Reparaturen, die bei der beruflichen Nutzung eines Privatfahrzeugs anfallen können. Das Kilometergeld ersetzt damit die detaillierte Erfassung einzelner Ausgaben. Somit wird eine vereinfachte Abrechnung geschaffen, die dennoch die tatsächlich entstehenden Kosten angemessen berücksichtigt.
Neue Kilometergeld-Sätze ab 1. Januar 2025
Für Autos wird das Kilometergeld von 0,42 € auf 0,50 € pro Kilometer erhöht, wobei die Jahresobergrenze weiterhin 30.000 km beträgt. Bei Mitfahrern steigt der Betrag von 0,05 € auf 0,15 €. Die Sätze für Motorräder erfahren ebenfalls eine Anhebung von 0,24 € auf 0,50 € pro Kilometer, auch hier bleibt die Jahresobergrenze bei 30.000 km. Für Fahrräder und E-Bikes erhöht sich das Kilometergeld von 0,38 € auf 0,50 € pro Kilometer, bei einer neuen Jahresobergrenze von 3.000 km (vorher 1.500 km).
Auswirkungen für verschiedene Nutzergruppen
Für Arbeitnehmer, die ihr privates Fahrzeug für berufliche Zwecke nutzen, ergibt sich ein Anspruch auf Fahrtkostenersatz gemäß den geltenden Kollektivverträgen und die Möglichkeit, die Kilometergeld-Höchstsätze als Differenzwerbungskosten geltend zu machen. Arbeitgeber wiederum müssen bei der Erstattung der Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter die neuen Sätze beachten, da sie die steuerlich anerkannten Höchstgrenzen für Betriebsausgaben darstellen. Selbstständige können das Kilometergeld als Betriebsausgabe ansetzen, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird nicht überwiegend betrieblich genutzt, da keine parallele Abschreibung möglich ist.
Nachweispflicht
Für beruflich oder betrieblich geltend gemachte Kilometergelder ist der Nachweis durch ein Fahrtenbuch oder andere geeignete Aufzeichnungen erforderlich. Das Fahrtenbuch muss manipulationssicher sein und wesentliche Informationen wie Zweck der Fahrt, Start- und Zielpunkt sowie den Kilometerstand enthalten.
Fazit
Die neue Kilometergeldverordnung vereinfacht und verbessert die steuerliche Abrechnung von beruflich bedingten Fahrten. Damit sind die neuen Sätze nicht nur ein Fortschritt in der Transparenz und Praktikabilität der Abrechnung, sondern bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern und Selbstständigen eine klarere Regelung ihrer Fahrtkosten.