Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung – Steuer-News
28.05.2024
Mit der neuen Regelung zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten werden gezielte Standards geschaffen, die für einheitliche und transparente Bewertungsverfahren sorgen sollen.
Einführung
Das Hauptziel dieser Regelung besteht darin, einheitliche Standards zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zu etablieren. Dies trägt zur Vergleichbarkeit und Klarheit in der Finanzberichterstattung bei.
Klassifizierung von Finanzinstrumenten
Kategorien
Zu Fortführungszwecken gehalten
Finanzinstrumente, die bis zur Fälligkeit gehalten werden, fallen in diese Kategorie und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ein Beispiel hierfür sind Unternehmensanleihen, die bis zur Fälligkeit gehalten werden.
Zu Handelszwecken gehalten
Finanzinstrumente, die kurzfristig gehalten und zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, gehören in diese Kategorie. Typische Beispiele sind Aktien und Derivate, die aktiv gehandelt werden.
Zur Veräußerung verfügbar
Diese Kategorie umfasst Finanzinstrumente, die weder zu Fortführungszwecken noch zu Handelszwecken gehalten werden und ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Beispiele hierfür sind Minderheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen.
Bewertungskriterien
Fortgeführte Anschaffungskosten
Die Bewertung erfolgt anhand der ursprünglichen Anschaffungskosten, abzüglich Tilgungen und abzüglich oder amortisiert um etwaige Wertminderungen.
Beizulegender Zeitwert (Fair Value)
Hier erfolgt die Bewertung zum Marktwert am jeweiligen Stichtag. Gewinne und Verluste werden entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst.
Anforderungen an die Bilanzierung
Primärbewertungen
Erstbewertung
Bei der erstmaligen Erfassung von Finanzinstrumenten erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden berücksichtigt, außer bei Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden.
Folgebewertungen
Fortgeführte Anschaffungskosten
Diese werden regelmäßig überprüft und angepasst, um Wertminderungen oder Wertsteigerungen widerzuspiegeln.
Beizulegender Zeitwert
Die Anpassung erfolgt periodisch, um aktuelle Marktbedingungen zu reflektieren.
Offenlegungspflichten
Umfangreiche Anhangangaben
Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Informationen über die Klassifikation, Bewertungsmethoden und Risiken der Finanzinstrumente im Anhang des Jahresabschlusses offenzulegen.
Risiken und Unsicherheiten
Es müssen spezifische Angaben zu Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktpreisrisiken gemacht werden.
Fazit
Die Einführung einheitlicher Standards zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten fördert Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung. Unternehmen sollten darauf achten, alle Anforderungen zu erfüllen, um eine korrekte Bilanzierung und Bewertung sicherzustellen.
Hinweis: Änderungen können durch laufende gesetzliche Anpassungen auftreten, weshalb eine kontinuierliche Überprüfung unerlässlich bleibt.
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