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Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Umsatzgrenzen und Vorteile

Ab 2025 steigt die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 €. Neue Pauschalbeträge und Meldepflichten erfordern Anpassung der steuerlichen Strategien.

Ab 2025 steigt die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 €. Neue Pauschalbeträge und Meldepflichten erfordern Anpassung der steuerlichen Strategien.

Die Neuerungen bei der Kleinunternehmerpauschalierung und der Kleinunternehmerregelung bringen bedeutende Anpassungen für kleinere Unternehmen mit sich, die insbesondere die finanzielle Planung und Steuererklärungen betreffen. Diese Regelungen erfordern eine sorgfältige Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der bestehenden steuerlichen Strategien.

Neuerungen bei Kleinunternehmerpauschalierung und Kleinunternehmerregelung

Einkommensteuerliche Kleinunternehmerpauschalierung

Ab 2025 wird die Umsatzgrenze für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer auf 55.000 Euro (brutto) erhöht. Sollte jedoch die Grenze von 60.500 Euro (inklusive einer 10 % Toleranz) überschritten werden, so kann die Pauschalierung nicht mehr angewendet werden. Darüber hinaus wurden die Höchstbeträge für pauschale Betriebsausgaben von 18.900 Euro auf 24.750 Euro und für Dienstleistungsbetriebe von 8.400 Euro auf 11.000 Euro angehoben, was den Kleinunternehmern eine erweiterte finanzielle Flexibilität bietet.

Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung

Auch in Bezug auf die umsatzsteuerliche Regelung gibt es Veränderungen: Für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerbefreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten ist ein Antrag über das BMF-Portal erforderlich. Unternehmen sind verpflichtet, quartalsweise Umsatzmeldungen zu erstellen und bei Überschreiten des unionsrechtlichen Schwellenwertes entsprechende Meldungen abzugeben. Ab Januar 2025 stehen die Anträge und Verfahren in FinanzOnline zur Verfügung. Zudem erhalten berechtigte Unternehmen in Österreich eine "Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" (KU-ID) mit dem Suffix "-EX".

Hinweise

Die Nutzung des BMF-Portals ist für die Beantragung in EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben, und es besteht die Pflicht für regelmäßige Meldungen bezüglich Umsatz und Schwellenwert.

Diese Änderungen bieten Vorzüge, aber auch Herausforderungen, insbesondere die Notwendigkeit, die steuerlichen Strategien der Unternehmen zu überprüfen und anzupassen, um von den neuen Regelungen optimal zu profitieren.