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Kündigungsfristen 2026: Neue Regeln für Dienstnehmer

Ab 2026 gelten gesetzliche Kündigungsfristen für freie Dienstnehmer. Erfahren Sie mehr über arbeitsrechtliche Absicherungen und Kollektivvertragsoptionen.

Ab 2026 gelten gesetzliche Kündigungsfristen für freie Dienstnehmer. Erfahren Sie mehr über arbeitsrechtliche Absicherungen und Kollektivvertragsoptionen.

Die bevorstehenden Änderungen bei den Kündigungsfristen und Kollektivverträgen für freie Dienstnehmer zielen darauf ab, deren arbeitsrechtliche Absicherung ab dem Jahr 2026 zu verbessern. Diese Reformen sehen unter anderem eine erstmalige gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen sowie die Möglichkeit der Kollektivvertragseinbindung vor.

Bessere arbeitsrechtliche Absicherung ab 2026

Die zukünftigen Regelungen sehen vor, die Arbeitsbedingungen freier Dienstnehmer durch eine gesetzliche Verankerung von Kündigungsfristen ab 2026 zu stärken. Erstmals sollen Kündigungen mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende möglich sein. Nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren erhöht sich die Kündigungsfrist auf sechs Wochen. Zudem kann im ersten Monat eine Probezeit vereinbart werden, die es erlaubt, das Arbeitsverhältnis jederzeit zu beenden.

Einbindung in Kollektivverträge

Ein bedeutendes Element der Reform ist die Möglichkeit, freie Dienstnehmer in den Geltungsbereich von Kollektivverträgen mit einzubeziehen. Dies kann entweder durch eigene Kollektivverträge oder durch Erweiterungen bestehender Verträge geschehen. Voraussetzung für eine solche Einbeziehung ist eine ausdrückliche Vereinbarung der Sozialpartner, da keine automatische Ausdehnung der Vertragsbedingungen erfolgt.

Gesetzeslage

Der aktuelle Stand des Gesetzesentwurfes befindet sich noch in der Begutachtungsphase, wodurch Änderungen noch möglich sind. Die Bestimmungen gelten für alle neuen Verträge, die ab Januar 2026 abgeschlossen werden, sowie für bestehende Verträge, bei denen keine Kündigungsvereinbarungen getroffen wurden.

Mit diesen Maßnahmen sollen freie Dienstnehmer künftig besser abgesichert und stärker in bestehende arbeitsrechtliche Strukturen integriert werden. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültigen Bestimmungen ausgestaltet werden und welche Auswirkungen sie auf den Arbeitsmarkt haben werden.