[wpml]

Kündigungsfristen Saisonkräfte: Neues Gesetz ab 2026

Ab 2026 fallen abweichende Kündigungsfristen für Saisonkräfte weg. Erfahren Sie, wie neue Fristen für Klarheit und Einheitlichkeit sorgen.

Ab 2026 fallen abweichende Kündigungsfristen für Saisonkräfte weg. Erfahren Sie, wie neue Fristen für Klarheit und Einheitlichkeit sorgen.

Die bevorstehende Abschaffung des Saisonprivilegs für Kündigungsfristen ab dem 1. Januar 2026 zielt darauf ab, die aktuelle Rechtsunsicherheit in Saisonbranchen zu beseitigen. Der Schritt wird bedeutende Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in betroffenen Branchen mit sich bringen.

Angleichung der Kündigungsfristen

Seit 2021 wurden die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte angeglichen, was jedoch nicht ausreichend definierte, welche Branchen als „Saisonbranchen“ gelten. Dadurch entstand eine Rechtsunsicherheit, die nun durch die geplanten Änderungen aufgehoben werden soll.

Neuer Gesetzesentwurf

Laut dem neuen Gesetzesentwurf gelten weiterhin nur jene abweichenden Regelungen in Kollektivverträgen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 1. Februar 2025 abgeschlossen wurden. Der Oberste Gerichtshof betonte, dass eine alleinige Einigung der Kollektivvertragspartner nicht ausreicht, um eine Branche als Saisonbranche zu kennzeichnen.

Zukünftige Kündigungsfristen

Mit der Aufhebung des Saisonprivilegs ab 2026 werden die allgemeinen Kündigungsfristen auf alle Branchen angewendet. Diese variieren zwischen 1 bis 5 Monaten je nach Betriebszugehörigkeit und können auf maximal 6 Monate verlängert werden. Diese Standardisierung soll zu mehr Klarheit und Einheitlichkeit führen.

Aktuell gültige Kollektivverträge mit Ausnahmeregelungen

Es existiert weiterhin eine Liste von Kollektivverträgen, die von den aktuellen Regelungen Gebrauch machen können. Zu den betroffenen Bereichen gehören unter anderem das Baugewerbe, Wachorgane und das Holzbau-Meistergewerbe. Diese Sektoren können bis zur vollen Inkraftsetzung der neuen Regelung weiterhin ihre bestehenden Privilegien nutzen.

Fazit

Durch die geplanten Änderungen wird beabsichtigt, mehr Klarheit und Einheitlichkeit bei Kündigungsfristen zu schaffen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer in betroffenen Branchen sollten sich rechtzeitig auf diese Veränderungen vorbereiten. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um einen Gesetzesentwurf handelt und Änderungen bis zur endgültigen Verabschiedung möglich sind.