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Leerstandsabgabe Österreich: Ziele, Regeln, Entwicklungen

Die Leerstandsabgabe in Österreich zielt darauf ab, Wohnraum zu aktivieren. Unterschiede und Ausnahmen variieren je nach Bundesland, Effektivität bleibt umstritten.

Die Leerstandsabgabe in Österreich zielt darauf ab, Wohnraum zu aktivieren. Unterschiede und Ausnahmen variieren je nach Bundesland, Effektivität bleibt umstritten.

Einführung der Leerstandsabgabe in Österreich

Zielsetzung und Hintergrund

Um den Wohnungsmarkt effizienter zu nutzen, wurde in den österreichischen Bundesländern Steiermark, Tirol, Salzburg und Vorarlberg eine Leerstandsabgabe eingeführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, leerstehende Wohnungen zu mobilisieren und somit deren Vermietung oder Verkauf zu fördern. Die Effektivität dieser Abgabe bleibt jedoch umstritten.

Entwicklungen und Änderungen in den Bundesländern

In der Steiermark wird die Leerstandsabgabe, die ursprünglich im Oktober 2022 eingeführt wurde, gemäß einem neuen Landesregierungsabkommen abgeschafft. Der Grund für die Abschaffung liegt im unverhältnismäßigen administrativen Aufwand im Vergleich zu den erzielten Einnahmen und dem zu geringen Lenkungseffekt. In Tirol und Salzburg traten die Regelungen im Januar 2023 in Kraft, während in Vorarlberg die Einführung für Januar 2024 geplant ist.

Erhebung und Berechnung der Abgabe

Die Gemeinden erheben die Leerstandsabgabe basierend auf den Wohnsitzmeldungen aus dem Melderegister. Die Höhe der Abgabe variiert je nach Bundesland und Größe der Wohnung. Ein Beispiel aus der Steiermark beschreibt die Berechnung als € 10/m², wobei die Abgabe maximal € 1.000/Jahr für eine Fläche von 100 m² betragen kann.

Ausnahmen von der Abgabe

Es gibt Unterschiede zwischen den Bundesländern bezüglich der Ausnahmeregelungen. Diese können etwa für altersbedingt unbewohnbare Hauptwohnsitze oder Gebäude, die nicht gebrauchstauglich sind, gelten.

Steuerrechtliche Aspekte

Die Leerstandsabgabe kann steuerlich im Rahmen der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden, insbesondere bei Vermietung und Verpachtung. Eine Vorverlagerung dieser Kosten als Werbungskosten ist möglich, sofern eine Vermietungsabsicht nachweisbar ist, etwa durch Inserate oder Makleraufträge.

Zukünftige Entwicklungen

Momentan besteht Unklarheit hinsichtlich der Ausweitung oder Abschaffung der Leerstandsabgabe in weiteren Bundesländern. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahme zukünftig entwickeln wird.

Fazit

Die Einführung der Leerstandsabgabe in Österreich ist ein Versuch, den Wohnungsmarkt zu beeinflussen, indem leerstehende Immobilien besser genutzt werden. Allerdings müssen die wirtschaftlichen und administrativen Aspekte weiterhin sorgfältig abgewogen werden. Bei Änderungen und Neuerungen im Bereich der Leerstandsabgabe wird zeitnah informiert.