Die Thematik des Mehrfachsachbezugs bei mehreren Firmenfahrzeugen stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor besondere Herausforderungen. Mitarbeiter, denen mehrere Firmenfahrzeuge zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen, müssen für jedes einzelne Fahrzeug einen separaten Sachbezug ansetzen. Diese Situation führt zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlagen für sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge.
Strategien zur Vermeidung mehrfacher Sachbezüge
Um diese zusätzlichen finanziellen Belastungen zu vermeiden, können Arbeitgeber einige Strategien in Betracht ziehen. Eine Möglichkeit ist die Nutzungsbeschränkung, bei der die private Nutzung auf ein spezifisches Fahrzeug limitiert wird. Hierbei ist es wichtig, diese Beschränkung schriftlich festzuhalten. Alternativ kann ein penibel geführtes Fahrtenbuch helfen, Diskussionen und Unklarheiten bei einer Lohnabgabenprüfung zu vermeiden.
Begünstigte Regelungen
Es gibt zudem begünstigte Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Bei einer privaten Nutzung von weniger als 500 Kilometern pro Jahr kann der Sachbezug beispielsweise halbiert werden, vorausgesetzt, ein Fahrtenbuch wird zuverlässig geführt. Darüber hinaus sind Fahrzeuge mit 0 CO2-Emissionen, wie etwa Elektrofahrzeuge, vollständig von der Erfassung eines Sachbezugs ausgenommen.
Besonderheiten bei Gebrauchtfahrzeugen
Ein weiteres zu beachtendes Detail betrifft die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug bei Gebrauchtfahrzeugen. Diese orientiert sich am Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, unabhängig vom aktuellen Alter oder dem Kaufpreis des gebrauchten Fahrzeugs.
Empfehlung
Es wird dringend empfohlen, die Aufzeichnung der Fahrten sorgfältig zu führen. Ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch kann nicht nur zur Erreichung steuerlicher Vorteile beitragen, sondern auch Komplikationen und Diskussionen im Rahmen von Prüfungen vermeiden.

