Mitarbeiterprämie 2024: Wichtige Infos für Arbeitgeber

Mitarbeiterprämie 2024

Im Jahr 2024 können Arbeitgeber erneut die Möglichkeit nutzen, ihre Mitarbeiter durch eine Prämie von bis zu 3.000 Euro abgabenfrei zu motivieren. Diese neue Regelung bringt jedoch eine höhere Komplexität mit sich im Vergleich zur Teuerungsprämie der Vorjahre.

Lohngestaltende Vorschrift

Eine der wesentlichen Anforderungen für die Mitarbeiterprämie 2024 ist, dass diese auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Während Arbeitgeber bei der Teuerungsprämie der Vorjahre bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen auszahlen konnten und nur der dritte 1.000-Euro-Betrag eine lohngestaltende Vorschrift erforderte, müssen nun alle Beträge der Mitarbeiterprämie 2024 durch eine solche Vorschrift gedeckt sein.

Kollektivvertrag und Betriebsrat

Falls der Arbeitgeber einem Kollektivvertrag unterliegt, muss die Mitarbeiterprämie in einer lohngestaltenden Vorschrift festgelegt sein. Sollte der Kollektivvertrag keine entsprechende Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten, ist eine abgabenfreie Auszahlung nicht möglich.

Bestehende Regelungen in Kollektivverträgen

Einige Kollektivverträge haben bereits Regelungen zur Mitarbeiterprämie 2024 eingeführt. Beispielsweise ermöglicht der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro, und der KV Telekom-Unternehmen erlaubt bis zu 1.500 Euro. Andere Kollektivverträge lassen ebenfalls Prämienzahlungen zu, wobei die Höhe je nach Vertrag unterschiedlich sein kann.

Auszahlung an alle Arbeitnehmer

Das Gesetz sieht vor, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben müssen, die Prämie zu erhalten. Eine sachliche Differenzierung nach Kriterien wie Vollzeit- oder Teilzeitarbeit ist dabei zulässig.

Weitere Voraussetzungen

Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf insgesamt 3.000 Euro nicht überschreiten. Sollte dieser Betrag überschritten werden, fallen für den überschreitenden Betrag Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an. Zudem muss die Prämie als zusätzliche Zahlung erfolgen, die bisher nicht gewährt wurde – eine Umwandlung von Gehalt oder bestehenden Prämien ist nicht erlaubt. Es ist außerdem unbedingt notwendig, dass die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt wird, weshalb eine enge Abstimmung mit der Lohnverrechnung erforderlich ist.

Fazit und Unterstützung

Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob eine abgabenfreie Zahlung der Mitarbeiterprämie 2024 möglich ist. Es ist wichtig, die entsprechende Vereinbarung konkret zu formulieren, und gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Regelungen korrekt umzusetzen.

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