Mit der Mitarbeiterprämie 2025 bleibt für Unternehmen die Möglichkeit bestehen, einen steuerfreien Bonus zu gewähren, allerdings mit einigen Einschränkungen im Vergleich zu den Vorjahren. Diese Anpassungen bieten sowohl Chancen als auch Herausforderungen.
Änderungen bei der Mitarbeiterprämie
Der steuerfreie Höchstbetrag für die Prämie wurde auf 1.000 Euro gesenkt, nachdem zuvor bis zu 3.000 Euro ermöglicht wurden. Wichtig ist, dass diese steuerfreie Prämie zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt wird und Prämienumwandlungen nicht zulässig sind.
Vereinfachte Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Gewährung der Prämie wurden vereinfacht. So sind keine lohngestaltenden Vorschriften mehr erforderlich und eine einheitliche Auszahlung für alle Mitarbeiter ist nicht zwingend. Unterschiedliche Prämienhöhen zwischen den Mitarbeitern sind zulässig, sofern sachliche betriebsbezogene Gründe vorliegen.
Sozialversicherungs- und Lohnnebenkosten
Obwohl die Prämie steuerfrei ist, bleibt sie nicht von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Monatliche Auszahlungen werden als laufende Bezüge angesehen und sind voll sozialversicherungspflichtig. Im Gegensatz dazu werden „einmalige“ oder quartalsweise Auszahlungen als Sonderzahlungen klassifiziert, die geringeren Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen.
Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten
Für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter sollten Arbeitgeber beachten, dass regelmäßige Auszahlungen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten können und somit zu einer Vollversicherung führen. Einmalige Zahlungen hingegen bewahren die Sozialversicherungsfreiheit sowohl von Grundlohn als auch Prämie.
Zusatzleistungen und Veranlagungspflicht
Sowohl Prämien als auch Gewinnbeteiligungen sind in Summe bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Wird diese Grenze überschritten, entsteht eine Pflichtveranlagung.
Zusammenfassung
Die Mitarbeiterprämie 2025 bleibt ein attraktives Instrument zur Anerkennung besonderer Leistungen und erlaubt mehr Flexibilität in der Handhabung. Dennoch sollten Unternehmen die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte genau prüfen, insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, um ungewollte Auswirkungen zu vermeiden.