Nachweispflichten für steuerfreie EU-Lieferungen verschärft

In der europäischen Union sind innergemeinschaftliche Lieferungen von der Mehrwertsteuer befreit, allerdings unterliegen sie strengen Nachweispflichten. Diese Lieferungen, die zwischen zwei Unternehmern innerhalb der EU stattfinden, erfordern die Versendung von Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen. Die Steuerbefreiung ist daran gebunden, dass der Empfänger ein steuerpflichtiger Unternehmer ist und die Waren im Bestimmungsland der Erwerbssteuer unterliegen.

Erforderliche Nachweise

Um in den Genuss der Steuerbefreiung zu gelangen, muss der Lieferer sicherstellen, dass er über den notwendigen Versandnachweis verfügt. Dies bedeutet, dass der Lieferer nachweisen muss, dass die Waren tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat versandt wurden und diesen physisch verlassen haben. Ergänzend dazu sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung buchhalterisch zu dokumentieren.

Neue Anforderungen ab dem 1. Januar 2020

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es verschärfte Anforderungen, um die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen in Anspruch nehmen zu können. Zu den zentralen Änderungen zählt, dass der Lieferer die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) des Abnehmers erhalten und diese prüfen muss. Darüber hinaus ist der Lieferer verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung abzugeben.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann schwerwiegende Folgen haben. Sollte die UID-Nummer nicht vorliegen oder die Zusammenfassende Meldung fehlen, kann die Befreiung von der Steuer versagt werden. Dies führt dazu, dass die österreichische Umsatzsteuer festgesetzt werden kann. Daher ist eine rechtzeitige Dokumentation sowie eine lückenlose Buchhaltung essenziell, um umsatzsteuerliche Nachversteuerungen zu vermeiden.

EuGH-Urteil und nationale Praxis

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass die Mitgliedstaaten keine zusätzlichen materiellen Voraussetzungen einführen dürfen, um die Steuerbefreiung zu gewähren. Nationale Behörden sind hingegen verpflichtet, alle verfügbaren Informationen zu prüfen, selbst wenn einige formelle Anforderungen nicht vollständig erfüllt sind. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die innergemeinschaftlichen Lieferungen weiterhin unter einheitlichen Bedingungen innerhalb der EU abgewickelt werden können.

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