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Neue Entsende-Dokumentation: Richtlinien & Pflichten 2024

Österreich integriert die EU-Transparenzrichtlinie 2024. Entsendevereinbarungen erfordern nun erweiterte Angaben. Vermeiden Sie Strafen durch korrekte Dokumentation.

Österreich integriert die EU-Transparenzrichtlinie 2024. Entsendevereinbarungen erfordern nun erweiterte Angaben. Vermeiden Sie Strafen durch korrekte Dokumentation.

Die jüngsten Anpassungen der Dokumentationspflichten bei Entsendungen bringen deutliche Änderungen für Arbeitgeber mit sich, besonders im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie. Mit Wirkung ab dem 28. März 2024 hat Österreich diese Richtlinie in das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) integriert. Diese Gesetzesänderung erweitert die Mindestanforderungen an Dienstzetteln und Dienstverträgen, insbesondere bei Tätigkeiten im Ausland.

Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Mindestangaben in Dienstverträgen und -zetteln erheblich ausgeweitet werden, um Arbeitnehmer bei Auslandseinsätzen besser zu informieren. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Bedingungen für entsandte Arbeitnehmer transparenter zu gestalten.

Erweiterte Mindestangaben für Entsendevereinbarungen

Für Auslandseinsätze, die eine Dauer von mehr als einem Monat überschreiten, müssen nun spezielle Angaben im Auslandsdienstzettel enthalten sein. Dazu gehören:

  • Der Staat der Arbeitsleistung und die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts.
  • Die Währung, in der das Entgelt ausbezahlt wird.
  • Bedingungen für die Rückführung nach Österreich.
  • Zusätzliche Vergütungen und das Mindestentgelt im Einsatzstaat.
  • Aufwandersatzregelungen gemäß österreichischen und ausländischen Bestimmungen.
  • Ein Hinweis auf die offizielle Informationsseite des Einsatzstaates.

Ausnahmen und Strafbestimmungen

Ein gesonderter Auslandsdienstzettel ist nicht erforderlich, wenn diese Informationen bereits im Arbeitsvertrag enthalten sind. Die Nichtvorlage des Auslandsdienstzettels kann jedoch mit Verwaltungsstrafen zwischen € 100 und € 436 geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen oder wenn mehr als fünf Mitarbeiter betroffen sind, können Strafen bis zu € 2.000 verhängt werden. Ein Strafverzicht ist möglich, sofern der Arbeitgeber inzwischen den fehlenden Dienstzettel bereitgestellt hat und das Vergehen als geringfügig eingestuft wird.

Bedeutung für Unternehmen

Angesichts der neuen Regelungen sind Arbeitgeber angehalten, die Anforderungen in ihre Arbeitsverträge zu integrieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Fachkundige Beratung wird empfohlen, um die korrekte Umsetzung der neuen Dokumentationspflichten sicherzustellen und etwaige Sanktionen zu vermeiden. Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen, ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen, um im Einklang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zu handeln.

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