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Arbeitnehmerveranlagung 2023

Zeit für die Arbeitnehmerveranlagung 2023! Bis Ende Februar müssen die Arbeitgeber:innen die Lohnzetteldaten für das Jahr 2023 an das Finanzamt gemeldet haben. Das ist notwendig, damit das Finanzamt die Steuerberechnung für das Einkommen des Betreffenden machen kann. Infolgedessen können Ausgaben geltend gemacht werden und man erhält die Lohnsteuer zurück. Wir

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