Die Europäische Kommission unternimmt Schritte zur Reduzierung des administrativen Aufwands für Unternehmen durch die Einführung der sogenannten „Omnibus“-Regelungen für Nachhaltigkeitsberichte. Diese sollen die Pflicht zur CSRD-Berichterstattung sowie die Offenlegung nach der EU-Taxonomie für zahlreiche Unternehmen erheblich einschränken.
Überblick der „Omnibus“-Vorschläge zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ziel dieser neuen Regelungen ist die Reduzierung von Administrationsaufwendungen in den Unternehmen. Ein zentrales Element dabei ist die Einschränkung des Anwendungsbereichs: Zahlreiche Unternehmen werden von der Pflicht zur CSRD-Berichterstattung und der Offenlegung im Rahmen der EU-Taxonomie befreit.
Geplante Änderungen der Nachhaltigkeitsberichtserstattungsrichtlinie (CSRD)
Die neuen Größenkriterien für die Berichtspflicht erfassen große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über € 50 Mio. oder einer Bilanzsumme von über € 25 Mio. Die Verpflichtung zur Berichterstattung wird ab 2027 in Kraft treten, wodurch betroffene Unternehmen zwei zusätzliche Jahre zur Vorbereitung erhalten. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird mit einer begrenzten Sicherheit (Limited Assurance) geprüft.
Änderungen an der Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-VO
Künftig sind nur Unternehmen mit Umsatzerlösen über € 450 Mio. vollständig berichtspflichtig. Für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und Umsätzen unter € 450 Mio. bleibt die Offenlegung freiwillig.
Änderungen an der Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD)
Die Erstanwendung der Sorgfaltspflichten-Richtlinie wird auf Juli 2028 verschoben. Ein erheblicher Fokus liegt auf den direkten Geschäftsbeziehungen, wobei die Verpflichtung zur Aufkündigung entfällt. Die Monitoring-Intervalle und Evaluierungen sind auf alle fünf Jahre festgelegt, und die zivilrechtliche Haftung wird gestrichen.
Umsetzung
Nationales Recht muss bis Ende 2025 an diese neuen Regelungen angepasst werden. Diese Anpassungen sind notwendig, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und die administrativen Erfordernisse zu minimieren.
Stand: 24. April 2025.
Diese Initiativen zielen darauf ab, Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig einen nachhaltigeren und effizienteren Berichterstattungsprozess zu gewährleisten.