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Partnerschaftsbonus: So einfach profitieren Eltern 2024

Der Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro belohnt geteilte Kinderbetreuung. Erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung.

Der Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro belohnt geteilte Kinderbetreuung. Erfahren Sie alles über Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung.

Die Idee der geteilten Kinderbetreuung wird durch den Partnerschaftsbonus finanziell unterstützt. Eltern, die sich gemeinsam für eine ausgewogene Betreuung ihres Kindes entscheiden, können von dieser Regelung profitieren.

Höhe und Auszahlung

Der Partnerschaftsbonus beläuft sich auf 500 Euro pro Elternteil, was insgesamt zu einer Auszahlung von 1.000 Euro führt. Dieser Betrag wird einmalig am Ende der Kinderbetreuungszeit ausgezahlt.

Voraussetzungen

Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen Eltern das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen zwischen 50:50 und 60:40 über einen Zeitraum von mindestens 124 Tagen je Elternteil beziehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld handelt.

Antragstellung

Zur Beantragung des Partnerschaftsbonus muss jeder Elternteil seinen Antrag separat stellen. Diese Anträge können bequem online mit der ID-Austria beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag entweder zusammen mit dem aufgerechneten Kinderbetreuungsgeld oder spätestens 124 Tage nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer eingereicht wird.

Insgesamt bietet der Partnerschaftsbonus eine attraktive finanzielle Anreizung für Eltern, die sich für eine gleichmäßige Verteilung der Kinderbetreuung entscheiden, und unterstützt somit eine partnerschaftliche Familienarbeit.