Unternehmerinnen und Unternehmer haben durch das Wahlrecht zur pauschalen Gewinnermittlung bei einem Jahresumsatz von maximal 700.000 Euro die Möglichkeit, ihre Steuerlast potenziell zu senken. Diese Methode, die von vielen in Abhängigkeit von Branche und Umsatz genutzt werden kann, sollte jedoch durch eine Vorteilhaftigkeitsrechnung sorgfältig überprüft werden, um die beste Wahl zu treffen.
Basispauschalierung ab 2025
Ein fester Prozentsatz der Umsatzerlöse wird als Betriebsausgabe pauschal angesetzt. Beispielsweise stehen 54 Gewerbezweigen unterschiedliche Prozentsätze von 5,2% bis 20,7% zur Verfügung, um ihre Betriebsausgaben zu berechnen. Ab 2025 wird die Umsatzgrenze auf 320.000 Euro erhöht, mit einem Betriebsausgabenabzug von 13,5%. Ab 2026 wird die Umsatzgrenze weiter auf 420.000 Euro ansteigen, mit einem Betriebsausgabenabzug von 15%.
Branchen und spezielle Regelungen
Die Basispauschalierung, zusammen mit Branchenpauschalierung und Modulsystemen, wird verschiedenen Gewerbezweigen zur Verfügung gestellt, darunter Lebensmittelhändler und Künstler. Kleinunternehmer mit Umsätzen bis 55.000 Euro profitieren von einer gesonderten Pauschalierungsregelung.
Bedenken und Einschränkungen
Die Inanspruchnahme der Basispauschalierung schließt den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag aus. Zudem setzt sie das Fehlen einer Buchführungspflicht voraus und erfordert den Verzicht auf freiwillige Buchführung.
Empfohlene Vorgehensweise
Regelmäßige Überprüfungen und Vergleichsrechnungen sind essenziell, um die optimale Gewinnermittlungsmethode zu wählen. Es wird empfohlen, ein professionelles Steuerberatungsgespräch in Erwägung zu ziehen, um individuelle Voraussetzungen und Vorteile präzise zu evaluieren.