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Pflegeheimkosten absetzen: Steuerliche Tipps 2024

Pflegeheimkosten absetzen: Als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt möglich, jedoch unter Berücksichtigung von Pflegegeld und Haushaltsersparnis.

Pflegeheimkosten absetzen: Als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt möglich, jedoch unter Berücksichtigung von Pflegegeld und Haushaltsersparnis.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten kann für viele Betroffene eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten. Als außergewöhnliche Belastung können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden.

Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung

Pflegeheimkosten, die für Unterbringung und Verpflegung anfallen, sind absetzbar, wenn ein nachgewiesener Pflegebedarf vorliegt. Wichtig ist, dass diese Absetzung ohne Selbstbehalt möglich ist. Wenn allerdings Pflegegeld bezogen wird, welches im Jahreslohnzettel vermerkt ist, wird der Betrag der absetzbaren außergewöhnlichen Belastung um diesen Betrag gekürzt.

Haushaltsersparnis

Zur Vermeidung der Doppelbegünstigung durch die Ersparnis der heimischen Verpflegung wird ein pauschaler Betrag von 156,96 Euro pro Monat (entspricht 5,23 Euro pro Tag) automatisch abgezogen.

Kostenübernahme durch Angehörige

Angehörige haben ebenfalls die Möglichkeit, Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen, sofern die pflegebedürftige Person nicht über ausreichend eigenes Einkommen verfügt. Hierbei muss jedoch ein einkommensabhängiger Selbstbehalt berücksichtigt werden, der den abzugsfähigen Betrag mindert.

Vermögensumschichtung und zusätzliche Abzüge

Nicht absetzbar sind die Pflegekosten, wenn sie durch den Verkauf von Vermögenswerten oder durch Vermögensübertragungen finanziert werden. Zudem reduzieren Versicherungsauszahlungen aus Unfall- oder Krankenversicherungen sowie das Pflegegeld den absetzbaren Betrag. Der Behinderungsfreibetrag kann nicht zusätzlich zu den Pflegeheimkosten geltend gemacht werden.

Fazit

Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen können Pflegeheimkosten steuerlich geltend gemacht werden, was zu einer deutlichen finanziellen Entlastung führt. Dennoch sind wichtige Punkte wie der Abzug von Haushaltsersparnis und Pflegegeld zu beachten. Bei der Kostenübernahme durch Angehörige ist ein Selbstbehalt einkommensabhängig zu berücksichtigen. Diese Aspekte müssen sorgfältig beachtet werden, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.