Im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen kam es zu umfassenden Unterstützungsleistungen für Unternehmen, die nun einer verstärkten Prüfung unterzogen werden. Seit dem 1. August 2024 hat der Bund die Aufgaben der COFAG übernommen, was zu einer intensivierten Überwachung von Corona-Zuschüssen führt. Diese Prüfungen konzentrieren sich sowohl auf offene Auszahlungsfälle als auch auf potenzielle Rückforderungsfälle und werden insbesondere bei Betriebsprüfungen durchgeführt.
Hintergrund der verstärkten Prüfungen
Die Übernahme durch den Bund ist ein entscheidender Schritt für die verstärkten Prüfungen der Corona-Zuschüsse. Diese Prüfungen zielen darauf ab, die korrekte Verwendung der Hilfsgelder sicherzustellen und eventuelle Missbräuche oder Fehlberechnungen aufzudecken. Die Maßnahmen betreffen insbesondere offene Auszahlungsfälle sowie mögliche Rückforderungsfälle.
Behandlung von Rückzahlungen
Bei der Rückzahlung von Zuschüssen gibt es klare Regelungen, die je nach Rechnungslegungsmethode unterschiedlich ausfallen:
Ausfallsbonus und Umsatzersatz
- Beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind Rückzahlungen im Jahr der Rückzahlung als Betriebsausgabe zu verbuchen.
- Beim Bilanzierer hingegen werden Rückzahlungen als Verbindlichkeit erfasst, sobald der Rückforderungsbescheid ausgestellt wird.
Fixkostenzuschuss und Verlustersatz
Diese Zuschüsse führen zu einer rückwirkenden Bescheidänderung im betroffenen Jahr. Sobald der Nachforderungsbescheid rechtskräftig wird, erstellt die Finanzbehörde von Amts wegen einen abgeänderten Bescheid. Diese Rechtskraft tritt ein Monat nach Ausstellung des Nachforderungsbescheides ein.
Frist und Verjährung
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Rückforderungen ist die Verjährungsfrist. Diese Angelegenheit unterliegt einer 10-jährigen Verjährungsfrist, die im Jahr 2034 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt können Rückforderungsfälle bearbeitet werden, was bedeutet, dass Unternehmen über diesen Zeitraum hinweg mögliche Rückforderungen erwarten müssen.
Insgesamt sollten Unternehmen ihre Bilanzen und Auszahlungen im Hinblick auf eventuelle Rückforderungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.