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Sozialversicherungswerte 2026: Neue Beitragsgrenzen im Überblick

Entdecken Sie die neuen Sozialversicherungswerte für 2026: Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeits- und Grenzbeträge im Überblick für optimale Planung.

Entdecken Sie die neuen Sozialversicherungswerte für 2026: Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeits- und Grenzbeträge im Überblick für optimale Planung.

Die Bekanntgabe der wichtigsten Sozialversicherungswerte für 2026 bietet Unternehmensleitungen und Arbeitnehmern wichtige Einblicke in die finanziellen Rahmenbedingungen des kommenden Jahres. Die Anpassung dieser Werte kann grundlegende Auswirkungen auf die Beitragsbemessung und damit auf die Beiträge zur Sozialversicherung haben.

Sozialversicherungsbeitragswerte

Aufwertungszahl und Beitragsgrundlagen

Mit einer Aufwertungszahl von 1,073 für das Jahr 2026 werden die Beitragsgrundlagen entsprechend neu berechnet. Diese Zahl repräsentiert eine Anpassung, die wesentliche Auswirkungen auf die Höchstbeitragsgrundlagen hat.

Höchstbeitragsgrundlagen

Die Höchstbeitragsgrundlagen, sowohl für laufende Bezüge als auch für Sonderzahlungen, erfahren beachtliche Anpassungen:

  • Für laufende Bezüge steigt die tägliche Höchstgrenze ab dem 1. Januar 2026 auf € 231,00, während die monatliche Höchstgrenze auf € 6.930,00 erhöht wird, im Vergleich zu den Werten von € 215,00 täglich und € 6.450,00 monatlich bis zum 31. Dezember 2025.

  • Bei den Sonderzahlungen wird die jährliche Höchstbeitragsgrundlage von € 12.900,00 auf € 13.860,00 angehoben.

  • Für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen wird die monatliche Höchstgrenze von € 7.525,00 auf € 8.085,00 angehoben.

Geringfügigkeitsgrenze und Dienstgeberabgabe

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert bei € 551,10 monatlich, genauso wie die Dienstgeberabgabe, die weiterhin bei € 826,65 monatlich liegt.

Grenzbeträge für den Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die Grenzbeträge, die den prozentualen Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bestimmen, bleiben wie folgt:

  • Bis € 2.225: 0 %
  • Von € 2.225 bis € 2.427: 1 %
  • Von € 2.427 bis € 2.630: 2 %
  • Über € 2.630: 2,95 %

Diese vorläufigen Werte warten noch auf ihre offizielle Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.

Weitere Informationen

Die vorweggenommenen Zahlen bieten eine wichtige Grundlage für Unternehmen und Arbeitnehmer, um sich finanziell auf das neue Jahr vorzubereiten. Besonders bedeutend sind diese Anpassungen bei der Planung versicherungstechnischer Modelle und bei der Budgetierung. Bei unklaren Fragestellungen oder spezifischen Anliegen wird empfohlen, den Dialog mit einem Steuerberater zu suchen, um individuelle Beratung zu erhalten.