Gesetzesverschärfung 2024: Strafen für Steuer- und Sozialbetrug

Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Sozialbetrug wird durch eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen weiter verstärkt. Der Gesetzgeber hat gezielte Maßnahmen ergriffen, um die Identifizierung und Verfolgung von Scheinunternehmen effizienter zu gestalten und somit Steuer- und Sozialbetrug zu minimieren.

Neuer Tatbestand im Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 Teil I

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Einführung neuer Tatbestände im Betrugsbekämpfungsgesetz. Nunmehr stellt es eine Finanzordnungswidrigkeit dar, Belege für abgabenrechtlich zu führende Bücher zu verfälschen oder falsche Belege herzustellen bzw. zu verwenden, um damit Geschäftsvorgänge vorzutäuschen. Hierbei wurden auch die Strafrahmen angepasst: Es können Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, wobei die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Eine weitere Neuerung ist die Vorverlagerung der Strafbarkeit: Bereits das Ausstellen falscher Belege für Steuererhebungszwecke wird nun geahndet.

Verkürzungszuschlag

Zur Minderung der Strafe kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Verkürzungszuschlag gezahlt werden. Ein entsprechender Zuschlag in Höhe von 10% der Steuernachforderung kann zur Straffreiheit führen, sofern die strafrechtlich relevante Nachforderung insgesamt 33.000 Euro nicht übersteigt. Die bisherige Regelung einer jährlichen Grenze von 10.000 Euro wurde hierbei aufgehoben.

Sozialbetrugsdatenbank

Mit Wirkung ab dem 1. September 2024 wird die bestehende Sozialbetrugsdatenbank erweitert, um gerichtlich strafbaren Sozialbetrug zu erfassen. Sozialbetrug wird auch dann in die Datenbank eingetragen, wenn im Strafverfahren wegen anderer Betrugsarten ermittelt wird oder ein Unternehmen unter dem Verdacht eines Scheinunternehmens steht.

Definition von Scheinunternehmen

Die Definition von Scheinunternehmen wurde präzisiert und erweitert. Unternehmen, die Belege fälschen oder zur Verfügung stellen, um vorgetäuschte Geschäftsvorgänge zu verschleiern, gelten nun offiziell als Scheinunternehmen. Geschäftsbeziehungen, die primär darauf abzielen, Sozialabgaben zu vermeiden oder Transferleistungen unberechtigt zu beziehen, liefern Anhaltspunkte für den Verdacht eines Scheinunternehmens.

Sicherung von Geldtransaktionen

Zum Schutz vor betrügerischen Handlungen wurde die Möglichkeit einer Transaktionssperre eingeführt. Banken können durch einen Bescheid verpflichtet werden, verdächtige Transaktionen kurzfristig – bis zu 30 Tagen, verlängerbar auf 90 Tage – nicht durchzuführen. Die Verfahren und Rechte in diesem Zusammenhang unterliegen den Vorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) und können beim Bundesfinanzgericht angefochten werden.

Fazit

Unternehmen sind angehalten, gegenüber unseriösen Geschäftspartnern Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass alle Geschäftsvorgänge ordnungsgemäß und rechtmäßig abgewickelt werden, um sich vor den verschärften gesetzlichen Regelungen und den damit verbundenen Konsequenzen zu schützen.

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