Die steuerliche Optimierung im Jahr 2025 bietet Unternehmen vielversprechende Möglichkeiten, ihre Steuerlast durch gezielte Investitionen zu reduzieren. Im Fokus stehen dabei der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB).
Investitionsfreibetrag (IFB) und Gewinnfreibetrag (inv. GFB)
Der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB) dienen zur Steuerlastreduktion durch Investitionen in förderfähige Wirtschaftsgüter. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede zwischen beiden:
- Nutzungsbereiche: Der IFB richtet sich an Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, während der inv. GFB nur von natürlichen Personen und Personengesellschaften genutzt werden kann, jedoch nicht von GmbHs.
- Prozentsätze: Der IFB umfasst 10 % (Standard) bzw. 15 % (für ökologische Investitionen), wohingegen der inv. GFB zwischen 13 % und 4,5 % liegt.
- Basis der Berechnung: Der IFB basiert auf den Anschaffungs- und Herstellungskosten, während der inv. GFB auf den Gewinn basiert.
- Förderbare Investitionen: Beim IFB wird in abnutzbares Anlagevermögen investiert, das mindestens 4 Jahre genutzt und im Inland gehalten werden muss. Der inv. GFB umfasst Gebäudeförderungen sowie §14-Wertpapiere.
Strategien zur Steueroptimierung
Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen dem IFB und dem inv. GFB für ein Wirtschaftsgut zu wählen. Eine strategische Empfehlung ist, den IFB für ökologische Sachgüter zu nutzen, da dieser besonders für Güter mit ökologischem Mehrwert wie E-Autos, Fahrräder oder Photovoltaik-Anlagen mit 15 % gefördert wird. Der inv. GFB kann für förderbare Wertpapiere sinnvoll genutzt werden. Zudem kann der Grundfreibetrag des GFB bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro auch ohne Investition genutzt werden, was einem maximalen Vorteil von 4.950 Euro entspricht.
Investitionen in Ökologie
Der Öko-IFB bietet spezielle Förderung für umweltfreundliche Investitionen. Investitionen in E-Fahrzeuge, Fahrräder und ähnliche umweltförderungswürdige Güter profitieren von diesem Freibetrag. Für Investitionen, die 50.000 Euro nicht überschreiten, reicht eine plausible Erklärung zur Erfüllung der Förderbedingungen aus.
Fristen und Anforderungen
Ein wesentlicher Aspekt der steuerlichen Optimierung ist die Beachtung der Fristen: Das Wirtschaftsgut muss das Unternehmen bis spätestens 31.12. erreichen, um von den Freibeträgen profitieren zu können. Ebenso müssen Wertpapiere bis zum Jahresende im Depot sein, um berücksichtigt zu werden.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen und Hilfestellungen stehen das Unternehmensserviceportal bereit. Informationen zu den spezifischen Freigrenzen und -beträgen können unter folgenden Links abgerufen werden:
Diese steuerlichen Anreize bieten eine bedeutende Möglichkeit der Steuerlastminderung und fördern gleichzeitig nachhaltige Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten im Inland.

