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Steuerreporting 2025: Neuerungen für Kapitalvermögen in Österreich

Ab 2025 bringt die Steuerreporting-Verordnung Transparenz und Erleichterungen bei Kapitalerträgen und Verlustausgleich, einschließlich Krypto- und Wertpapiererträgen.

Ab 2025 bringt die Steuerreporting-Verordnung Transparenz und Erleichterungen bei Kapitalerträgen und Verlustausgleich, einschließlich Krypto- und Wertpapiererträgen.

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Österreich die neue Steuerreporting-Verordnung (SteuerreportingVO) für Kapitalvermögen in Kraft. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Transparenz und die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen, einschließlich solcher aus Kryptowährungen, erheblich zu verbessern.

Einführung und Zielsetzung

Die SteuerreportingVO wurde ins Leben gerufen, um Finanzinstitutionen zur Erstellung einheitlicher und detaillierter Steuerreportings für die Kapitalerträge ihrer Kundinnen und Kunden zu verpflichten. Diese Maßnahme soll die Transparenz in der Erfassung von Erträgen aus Dividenden, Zinsen, Kursgewinnen und Kryptowährungen sowie von Verlusten aus Wertpapier- oder Kryptotransaktionen fördern.

Verpflichtungen für Finanzinstitutionen

Durch die Verordnung sind Banken, Broker und Kryptodienstleister gefordert, umfassende Steuerreportings zu erstellen. Diese Berichte decken ein breites Spektrum an Kapitalerträgen ab, um eine transparente und fehlerfreie steuerliche Erfassung sicherzustellen.

Vorteile der Verordnung

Die Einführung der SteuerreportingVO verspricht mehrere Vorteile:

  • Transparenz wird durch eine einheitliche Dokumentation aller Kapitalerträge und -verluste gewährleistet.
  • Der Verlustausgleich wird erleichtert, insbesondere für depotübergreifende Verlustverrechnungen.
  • Die Fehlervermeidung bei der Erstellung von Steuererklärungen wird durch die klare Struktur der Reportings unterstützt, was besonders bei komplexen Portfolios vorteilhaft ist.

Praktische Umsetzung

Inländische Finanzinstitute sind verpflichtet, die relevanten Daten automatisiert zu erfassen und auf Anfrage bereitzustellen. Für Kapitalerträge, die durch die Kapitalertragsteuer (KESt) von 25 % für Zinsen und 27,5 % für Dividenden und Kursgewinne endbesteuert werden, ist in der Regel keine weitere Steuererklärung notwendig, es sei denn, es wird ein Verlustausgleich angestrebt. Bei ausländischen Erträgen, die keinem KESt-Abzug unterliegen, bleibt eine manuelle Deklaration erforderlich, wobei die neuen Reportings als Nachweis dienen können.

Empfehlungen

Obwohl kein Verlustausgleich angestrebt wird, können die Reports für Dokumentationszwecke sehr nützlich sein. Bei komplexen Anlageportfolios wird die Konsultation eines Steuerberaters empfohlen. Besonders Kryptowährungs-Investor:innen sollten sicherstellen, dass ihre Handelsplattformen die neuen KESt-Vorgaben einhalten.

Fazit

Die Steuerreporting-Verordnung von 2025 wird das Steuerreporting deutlich vereinfachen und trägt zur Gleichstellung von Krypto-Einkünften mit traditionellen Kapitalvermögen bei. Anlegerinnen und Anleger sollten die neue Möglichkeit des Verlustausgleichs nutzbringend einsetzen und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen, um alle Vorteile dieser Verordnung optimal zu nutzen.