Wichtige Steuertermine im 4. Quartal 2024
Oktober 2024
Di 01.10.2024
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2023.
- Beginn der Umsatzsteuerzinsen für Nachzahlungen der Umsatzsteuer für 2023.
Mo 14.10.2024
- Intrastatmeldung für September.
Di 15.10.2024
- Umsatzsteuer für August.
- Werbeabgabe für August.
- Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 3. Quartal (Fristverlängerung möglich).
- Lohnabgaben für September.
- Meldung und Abfuhr des Energiekrisenbeitrages Strom für das 1. Halbjahr 2024.
Do 31.10.2024
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 3. Quartal.
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für September.
- Zusammenfassende Meldung für September bzw. das 3. Quartal.
November 2024
Fr 15.11.2024
- Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 4. Quartal.
- Umsatzsteuer für September bzw. das 3. Quartal.
- Werbeabgabe für September.
- Kammerumlage für das 3. Quartal.
- Intrastatmeldung für Oktober.
- Lohnabgaben für Oktober.
Sa 30.11.2024
- Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 4. Quartal.
Dezember 2024
Mo 02.12.2024
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Oktober.
- Zusammenfassende Meldung für Oktober.
Fr 13.12.2024
- Intrastatmeldung für November.
Mo 16.12.2024
- Umsatzsteuer für Oktober.
- Werbeabgabe für Oktober.
- Lohnabgaben für November.
Di 31.12.2024
- Ende der Einreichung des Energiekostenzuschusses für Non-Profit-Organisationen (Phase 2) für 2023.
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für November.
- Zusammenfassende Meldung für November.
- Letzte Chance zur Abgrenzung der Einkünfte für die Berechnung des Zuverdienstes bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2022.
- Letzte Chance für die Arbeitnehmerveranlagung 2019.
Zusammenfassend ist das 4. Quartal 2024 geprägt von zahlreichen wichtigen steuerlichen Terminen und Fristen, die von Unternehmern und Steuerzahlern unbedingt beachtet werden sollten. Diese umfassen insbesondere Vorauszahlungen und Meldungen sowohl für die Umsatzsteuer als auch für die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie weitere spezifische Abgaben und Meldungen. Eine sorgfältige Einhaltung dieser Termine ist essenziell, um mögliche Verzugszinsen und Strafzahlungen zu vermeiden.
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