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Steuertermine Q1 2025: Alles auf einen Blick

Verpassen Sie keine wichtigen Steuertermine im 1. Quartal 2025. Alle Fristen und Abgabepflichten für Januar, Februar und März im Überblick.

Verpassen Sie keine wichtigen Steuertermine im 1. Quartal 2025. Alle Fristen und Abgabepflichten für Januar, Februar und März im Überblick.

Die Planung der steuerlichen Verpflichtungen im ersten Quartal 2025 ist entscheidend, um Fristen einzuhalten und mögliche Strafen zu vermeiden. Im Folgenden sind die wichtigsten Steuertermine für die ersten drei Monate des Jahres 2025 dargestellt.

Wichtige Steuertermine im 1. Quartal 2025

Januar 2025

  • Donnerstag, 02.01.2025:

    • Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für November 2024.
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro im Rahmen des IOSS (Import One-Stop-Shop) für November.
  • Mittwoch, 15.01.2025:

    • Fälligkeit der Umsatzsteuer für den Monat November 2024.
    • Werbeabgabe für November 2024.
    • Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 4. Quartal 2024.
    • Lohnabgaben für Dezember 2024.
  • Donnerstag, 16.01.2025:

  • Intrastatmeldung für den Monat Dezember 2024.

  • Freitag, 31.01.2025:
    • Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze mittels EU-OSS und Nicht-EU-OSS für das 4. Quartal 2024.
    • Kleinunternehmer: Möglichkeit zur Rücknahme des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Ablauf der 5-Jahres-Bindung im neuen Jahr.
    • Meldung der Honorarzahlungen ins Ausland gemäß § 109b EStG und für freie Dienstnehmer oder Vortragende gemäß § 109a EStG für das Jahr 2024.
    • Meldung der relevanten Tätigkeiten gemäß dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz für 2024.

Februar 2025

  • Freitag, 14.02.2025:

    • Intrastatmeldung für Januar 2025.
  • Montag, 17.02.2025:

    • Fälligkeit der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer für das 1. Quartal 2025.
    • Umsatzsteuer für den Monat Dezember 2024 oder das 4. Quartal 2024.
    • Werbeabgabe für Dezember 2024.
    • Jahresmeldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für 2023.
    • Kammerumlage für das 4. Quartal 2024.
    • Lohnabgaben für Januar 2025.
  • Freitag, 28.02.2025:

  • Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 1. Quartal 2025.

  • Elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel (L16) und Schwerarbeitermonate für das Jahr 2024.

  • Meldung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) für gemeinnützige Sportvereine für 2024.

März 2025

  • Freitag, 14.03.2025:

    • Intrastatmeldung für Februar 2025.
  • Montag, 17.03.2025:

    • Fälligkeit der Umsatzsteuer für Januar 2025.
    • Bezahlung der Werbeabgabe für Januar 2025.
    • Lohnabgaben für Februar 2025.
  • Montag, 31.03.2025:

  • Abgabe der Erklärung über die Werbeabgabe für das Jahr 2024.

  • Abgabe der Kommunalsteuererklärung und der Dienstgeberabgabenerklärung für 2024.

  • Bewertung und Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für Februar 2025.

Im Hinblick auf die Vielzahl der Fristen wird empfohlen, frühzeitig steuerliche Planungen vorzunehmen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um ihrer vollständigen Erfüllung nachzukommen.